Peter Pilz steht im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, konkret eine falsche Zeugenaussage vor Gericht. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Doch dazu wird es nicht kommen. So viel steht fest.

Pilz hatte zwei Mal Glück

Zum Glück für Pilz leitete nämlich der zuständige Justizangehörige anschließend nie ein Verfahren gegen den Ex-Grünen-Politiker ein. Das ist – höflich formuliert – verdächtig. Normalerweise wäre so etwas umgehend geschehen, gleich nach der mutmaßlich falschen Aussage von Pilz am 26. Februar 2019.

Bei der „Liste Jetzt“ von Peter Pilz (l.) machte Alma Zadic (r.) den Einstieg in die Politik

Zum zusätzlichen Glück für Pilz wurde jenes Gerichtsurteil, das die Zeugenaussage von Pilz für „unglaubwürdig“ erklärt hat, exakt fünf Jahre später, am 26. Februar 2026, im öffentlich einsehbaren Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht. Nun, nach exakt diesem Zeitraum ist das Delikt „falsche Beweisaussage“  (§ 288 StGB) verjährt. Die Optik ist katastrophal.

„Das stinkt zum Himmel“

Der „Kurier“ deckte die Causa auf. Seither wächst die Kritik an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und an der Justiz. Der ehemalige Chefredakteur Andreas Unterberger („Presse“, „Wiener Zeitung“) spricht in seinem Blog von einem „wirklich ungeheuerlichen Faktum“, das „alle bisher bekannten Umtriebe der Zadic-Justiz weit in den Schatten“ stellt. Für den renommierten Journalisten stellt fest: „Das kann kein merkwürdiger Zufall sein. Das stinkt zum Himmel.“ Unterberger sieht „die Justiz am absoluten Tiefpunkt“.

Ein glaubwürdiger Zeuge? Peter Pilz im U-AusschussAPA/HELMUT FOHRINGER

Allerspätestens jetzt wäre „eine eingehende Untersuchung wie auch ein hochrangiger Rücktritt im Justizsystem wirklich dringend und fällig. Erstmals seit langem wäre jetzt auch wirklich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss gerechtfertigt, in dem ein paar Akteure dieses Justizsystems unter Wahrheitspflicht aussagen müssten.“

Pilz und Zadic blieben offenbar in Kontakt miteinander

Abgesehen von dem „auffallend großen“ Zeitabstand „zwischen Fällung und Veröffentlichung“ des Urteils sei noch das Naheverhältnis zwischen Zadic und Pilz beachtenswert: „Alma Zadic war jahrelang Fraktionskollegin in der Minifraktion des Peter Pilz … gewesen, ohne dass auch nur eine einzige Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden bekannt geworden wäre.“ Nachdem Alma Zadic die „Liste Jetzt“ verlassen hatte und zu den Grünen gewechselt war, endete der Kontakt zwischen den beiden offenbar nicht. „Pilz war nach – freilich nur vertraulichen – Aussagen von Justizmitarbeitern mehrmals zu Gast bei Zadic im Ministerium, obwohl diese eigentlich zu einer anderen Partei übergewechselt war“.

Die Sorge um das Ansehen der Justiz wächst. Bild: Blick auf die Stiege mit der Statue der Justitia im Justizpalast.APA/GEORG HOCHMUTH

Das alles macht das Verhalten der Justiz gegenüber Pilz nur noch verdächtiger.

Pilz nahm Eurofighter-Staatsanwalt mit „unglaubwürdiger“ Aussage in Schutz

Auch die Umstände der mutmaßlich falschen Zeugenaussage von Pilz geben zu denken. Der damalige Grünen-Politiker wurde im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen den in der Eurofighter-Causa ermittelnden Staatsanwalt Michael Radasztics befragt. Pilz nahm den Staatsanwalt in Schutz – mit Behauptung, die das als „unglaubwürdig“ zurückwies. Es ging um eine unerlaubte Informationsweitergabe von Radasztics an Pilz im Zuge der Eurofighter-Ermittlungen. Der Grünen-Politiker hatte auch dort als Zeuge ausgesagt, und war anschließend von Michael Radasztics unerlaubterweise über eine Weisung informiert worden.

Michael Radasztics (Bild) war ermittelnden Staatsanwalt in der Eurofighter-Causa. Heute ist er Richter, unter anderem gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz.

Peter Pilz bestritt das vor dem Oberlandesgericht Graz (OLG Graz). Radasztics habe „eigentlich“ nur die Existenz der Weisung bestätigt, behauptete er. Dem widersprach eine weitere Zeugin und Radasztics selbst, der sein Fehlverhalten in einem Geständnis einräumte.

Grazer Gericht erklärt Aussagen von Pilz für falsch

Gemäß den übereinstimmenden Aussagen des Staatsanwalts und der Zeugin war es vielmehr Staatsanwalt Michael Radasztics selbst gewesen, der Pilz über die Weisung informierte hat. Pilz „reagierte erstaunt und sinngemäß mit den Worten ‚Oh, das interessiert mich jetzt aber“, steht im Disziplinarurteil des OLG Graz. Damit konfrontiert, erwiderte der damalige Grünen-Politiker: „Das kann mit Sicherheit so nicht gewesen sein.“

Pilz‘ Aussage sei „unglaubwürdig“, stellte das OLG Graz fest. Zu glauben sei den gegenteiligen Angaben der Staatsanwältin und von Radasztics, die miteinander „übereinstimmen und kein Grund zur Annahme einer abgestimmten falschen Darstellung besteht.“ Damit hat das Grazer Gericht die Aussage von Pilz rechtskräftig für falsch erklärt.

Die Justiz ermittelt anscheinend nur dann auf Hochtouren, wenn es um ÖVP- oder FPÖ-Politiker geht, kritisiert Andreas Unterberger (Bild).APA/Preiss

Schläft die Justiz, wenn es um linke Aktivisten geht?

Fünf Jahre später ist Radasztics nicht mehr Staatsanwalt, sondern Richter, und befand Ex-Kanzler Sebastian Kurz in erster Distanz der Falschaussage im U-Ausschuss für schuldig. Freilich: Die mutmaßlich falsche Beweisaussage von Pilz im Zeugenstand wäre ein schwereres Delikt, als der U-Ausschuss.

Andreas Unterberger kommentiert: „Zu all diesen skandalösen Vorgängen fällt den Grünen nur noch ein, ständig zu sagen: Die Justiz solle ‚in Ruhe arbeiten können‘.“ Spätestens jetzt sei klar: „Teile der Justiz nutzen das Arbeiten ‚in Ruhe‘ eindeutig nicht zum Arbeiten, sobald es gegen linke Aktivisten und Politiker gehen müsste, sondern lassen in diesen Fällen gezielt die Arbeit ruhen.“