Wie das Gesundheitsministerium gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ erklärte, werden aktuell 16 Anträge auf Entschädigungen bearbeitet. Davon kamen vier Anträge aus Niederösterreich, drei aus Tirol, je zwei aus Vorarlberg, Oberösterreich, der Steiermark und Wien sowie einer aus dem Burgenland. Alle Anträge waren am Dienstag noch offen, so das Sozialministerium. Darunter auch der Fall einer Krankenschwester (49), die nach einer Impfung mit AstraZeneca an einer Gehirnvenenthrombose gestorben war.

Ohne schwere Dauerfolgen einmalige Pauschale von 1.305,50 Euro

Sind keine schweren Dauerfolgen entstanden, haben die Patienten, so sie einen zeitlichen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden herstellen können, mit einer einmaligen Pauschale von derzeit 1305,50 Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird jährlich angepasst. Kommt ein Krankenhausaufenthalt hinzu, bekommen sie zusätzlich ein Dreißigstel der höchsten Pflegegeldstufe pro Tag. Das sind derzeit 106,90 Euro. Mit einem 30-tägigen Spitalsaufenthalt wären das 4512,50 Euro.

Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Versehrtenrente. Für Hinterbliebene gibt es im Todesfall Sterbegeld sowie Witwen- oder Waisenrente. Patientenanwälte kritisieren immer wieder die niedrigen Entschädigungssätze. So plädierte der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger erst im April gegenüber der APA für eine Novelle des Impfschadengesetzes.

"Tropfen auf den heißen Stein"

„Die Zusicherung der Republik zielt darauf ab, dass man bei einer empfohlenen Impfung im Schadensfall finanziell abgesichert ist. Sie ist kein Schadenersatz, sondern mehr oder weniger ein Tropfen auf den heißen Stein“, betonte Michael Prunbauer, Patientenanwalt in Niederösterreich, gegenüber der Zeitung. (APA)