
Impf-Opfer erhalten pauschal nur 1305,50 Euro
Insgesamt 16 Personen haben bislang in Österreich einen Antrag auf Impf-Entschädigung gestellt, weil sie unter massiven Folgen der Corona-Immunisierung leiden, wie etwa Langzeit-Schäden. Pauschal soll jeder Betroffene 1305,50 Euro erhalten – das ist eine verhältnismäßig niedrige Summe.

Wie das Gesundheitsministerium gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ erklärte, werden aktuell 16 Anträge auf Entschädigungen bearbeitet. Davon kamen vier Anträge aus Niederösterreich, drei aus Tirol, je zwei aus Vorarlberg, Oberösterreich, der Steiermark und Wien sowie einer aus dem Burgenland. Alle Anträge waren am Dienstag noch offen, so das Sozialministerium. Darunter auch der Fall einer Krankenschwester (49), die nach einer Impfung mit AstraZeneca an einer Gehirnvenenthrombose gestorben war.
Ohne schwere Dauerfolgen einmalige Pauschale von 1.305,50 Euro
Sind keine schweren Dauerfolgen entstanden, haben die Patienten, so sie einen zeitlichen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden herstellen können, mit einer einmaligen Pauschale von derzeit 1305,50 Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird jährlich angepasst. Kommt ein Krankenhausaufenthalt hinzu, bekommen sie zusätzlich ein Dreißigstel der höchsten Pflegegeldstufe pro Tag. Das sind derzeit 106,90 Euro. Mit einem 30-tägigen Spitalsaufenthalt wären das 4512,50 Euro.
Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Versehrtenrente. Für Hinterbliebene gibt es im Todesfall Sterbegeld sowie Witwen- oder Waisenrente. Patientenanwälte kritisieren immer wieder die niedrigen Entschädigungssätze. So plädierte der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger erst im April gegenüber der APA für eine Novelle des Impfschadengesetzes.
"Tropfen auf den heißen Stein"
„Die Zusicherung der Republik zielt darauf ab, dass man bei einer empfohlenen Impfung im Schadensfall finanziell abgesichert ist. Sie ist kein Schadenersatz, sondern mehr oder weniger ein Tropfen auf den heißen Stein“, betonte Michael Prunbauer, Patientenanwalt in Niederösterreich, gegenüber der Zeitung. (APA)
Kommentare
Das ist das Ergebnis, wenn Impfstoffe via Sonderzulassung genehmigt werden. Gäbe es gründliche Langzeitstudien und eine reguläre Impfstoffzulassung, dann würde der Impfstoffhersteller für Schäden haften.
So haftet der Österr. Staat (wie man sieht minimal) und die Pharmaindustrie ist fein raus.
Schon mal mit der Finanzprokuratur prozessiert? Viel Spaß dabei.
Da es eine Impfpflicht gibt, sofern man seine verfassungsmäßig zustehenden Rechte nicht verlieren will, muss eine Entschädigung einige Millionen Euro ausmachen. Je nach Schwere.
Es ist selbstverständlich eine schwachsinnige Ausrede, wenn man sagt es gäbe keine Impfpflicht, es aber es niemandem verbietet, Zutritt oder Arbeitsplatz zu verwehren, wenn man nicht geimpft ist.
Beispielsweise ist korrekterweise in Florida alleine die Frage nach einer Impfung strafbar. Ein solches Gesetz wäre nötig, sodass eine Impfung nicht Pflicht vom Gesetzgeber aus ist. Da man ja auch die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle gesetzlich verbieten konnte, kann das ja kein Problem sein.
Es ist keine Alternative, sich fortan alle zwei Tage testen zu lassen.
1300 Euro für eine Impfschädigung! Die sind ja nicht mehr ganz bei Trost.
Noch ergänzend dazu: Invalidenrente oder Pflegegeld bekommt man sowieso wenn man aus irgendeinem Grund pflegebedürftig, invalide wird aus irgendeinem Grund.
Dafür zahlt man SELBST seine Sozialversicherungsbeiträge.
Da speibt man sich an bei so viel unverfrorender Frechheit.
Ja, das hat die Regierung sehr geschickt gemacht, Epidemiegesetz durch Pandemieverordnung ersetzt und alle unterschreiben brav den Haftungsausschluss!