Zur Vorgeschichte: Der eXXpress hatte am 29. Oktober einen Bericht veröffentlicht, wonach sich Armin Wolf an einer großen Kampagne des Gesundheitsministeriums und des Jugendrotkreuz beteiligt, die gezielt Schüler von den Vorteilen der Corona-Schutzimpfung überzeugen soll. Die Information dazu stammte von den Veranstaltern selbst, die verkündet hatten, dass sie mehrere prominente Gesichter für die Kampagne gewinnen konnten – darunter eben auch Armin Wolf. Die Informationen wurden an dem Tag über die Austria Presse Agentur (APA)  ausgesendet und von mehreren Medien aufgegriffen, darunter auch der eXXpress.

Nur wenige Stunden später meldete sich Wolf auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zu Wort. Dort postete er einen Screenshot des eXXpress-Artikels behauptete: “Das ist eine Lüge! Das ist nicht mal mehr plumpe Propaganda der schlicht deppert, wie sonst auf dieser Website üblich, sondern einfach eine Lüge!”

Angeheizt von seiner Wortwahl wurde sein Posting daraufhin tausendfach ungeprüft (!) geteilt (unter anderem von Ibiza-Video-Verwerter und SZ-Journalist Frederik Obermaier), was in weiterer Folge zu wüsten Beschimpfungen gegen eXXpress geführt hatte. Wolf legte daraufhin auf Twitter sogar noch nach: “Das Ärgerliche ist: Lügen über jemanden öffentlich zu verbreiten, ist nicht verboten, solange sie nicht kreditschädigend, verleumderisch oder üble Nachrede sind. Ich kann nur ebenso öffentlich festhalten, dass ‘eXXpress’ eine Website ist, die wissentlich Lügen verbreitet.”

Wolf muss Prozesskosten tragen

Der öffentlichen Behauptung von Wolf (“Lüge!”) widerspricht aber jetzt klar eine Entscheidung des Landesgerichts Wien. Dort hatte der ORF-Moderator zuvor via Anwalt Mag. Michael Pilz eine Klage gegen eXXpress (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Niki Haas) auf Gegendarstellung eingebracht – und verlor in erster Instanz. Außerdem muss Wolf die Kosten für das Verfahren tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.