Die SPÖ will „Luxuspensionen“ nicht um die volle Inflationsanpassung erhöhen. Die Angleichung der Renten mit dem gesetzlichen Wert von 9,7 Prozent soll nur bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2023: 5850 Euro) erfolgen. Bei Pensionen darüber läge die Deckelung somit bei 567 Euro. Für den dafür nötigen Beschluss im Nationalrat braucht die SPÖ allerdings eine Zweidrittelmehrheit.

„Es geht nicht, dass wir darüber diskutieren, ob wir uns eine Pensionsanpassung für Leute mit einer kleinen Pension leisten können, während Luxuspensionen um knapp zehn Prozent erhöht werden sollen“, rechtfertigte die stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Julia Herr den Vorstoß.

Eine „Luxuspension“ von 10.000 Euro würde dadurch um rund 5650 Euro pro Jahr weniger erhöht als nach dem bisherigen Modell, rechnete die SPÖ vor.

Julia Herr (30; SPÖ): Luxuspensionen dürfen nicht um knapp zehn Prozent erhöht werden

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) kann sich die Deckelung "sehr hoher Pensionen" vorstellen

Die Grenze der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage sei bereits mehrmals für das Abschneiden der prozentuellen Anpassung herangezogen worden, so die Argumentation. Dies sei etwa 2017, 2019 und 2022 (jeweils für die Erhöhung im darauffolgenden Jahr) der Fall gewesen.

Vage offen gezeigt für eine derartige Maßnahme hatte sich davor bereits Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Im „Profil“-Interview sagte er, dass er sich vorstellen könne, „sehr hohe Pensionen in geringerem Ausmaß zu erhöhen“. Er wolle in der Koalition über „Luxuspensionen“ sprechen.