Seit gegen zehn Beschuldigte im Polit-Krimi rund um den Kurz-Freund Thomas Schmid ermittelt wird, tobt die Debatte über die österreichische Kronzeugen-Regelung. Darum geht es: Einer der Beteiligten sagt beim Staatsanwalt alles aus – und erhält im Gegenzug Strafmilderung oder gar Freiheit und Unterstützung.

Immerhin dürfte ja eine der Beschuldigten bereits ihr Schweigen gebrochen haben: die Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Sie hat anscheinend nach ihrer Festnahme ein umfassendes Geständnis abgegeben. So interpretieren in der Causa vertretene Anwälte zumindest ihre Freilassung. Allerdings dürfte Beinschab dennoch nicht in den Genuss der seit 2011 geltenden Kronzeugen-Regelung gelangen – und die übrigen Verdächtigten auch nicht.

Beinschab hätte vorab aussagen müssen

Gegen Beinschab wird nämlich bereits ermittelt. Gemäß der österreichischen Gesetzeslage hätte sie vorab aussagen müssen. Beim entsprechenden § 209a StPO wird im zweiten Absatz festgehalten: “soweit … noch nicht als Beschuldigter vernommen und … kein Zwang ausgeübt wurde”. Damit scheidet nicht nur Beinschab aus, sondern auch alle anderen Verdächtigten. “Was bleibt, ist der erhebliche Milderungsgrund des reumütigen Geständnisses im Fall einer Verurteilung”, sagt der Staatsanwalt Gerhard Jarosch.

Das dürfte auch der Grund dafür sein, weshalb es in Österreich – anders als in anderen Ländern – kaum Kronzeugen gibt. Bekannt wurde nur der Fall von Gernot Schieszler. Als erster Kronzeuge sagte Manager in der Causa Telekom umfassend aus. Dafür erhielt er eine Diversion, musste also zahlen, aber im Gegensatz zu anderen Involvierten nicht ins Gefängnis. Kritisiert wird an der heimischen Kronzeugenregelung auch die fehlende Rechtssicherheit: Wenn der Kronzeuge Pech hat, hält die Oberstaatsanwaltschaft die Aussagen am Ende für ungenügend. Übrigens: die Kronzeugenregelung tritt mit Jahresende außer Kraft, sofern sie nicht vom Parlament verlängert wird.