
Polit-Krimi: Keine Kronzeugenregelung für Tatverdächtige
Meinungsforscherin Sabine Beinschab – eine der Tatverdächtigen – hat bei den Behörden offensichtlich umfassend ausgesagt. Kann im Gegenzug mit Strafmilderung oder gar Freiheit und Unterstützung rechen? Auf Grundlage der Kronzeugenregelung wohl eher nicht.
Seit gegen zehn Beschuldigte im Polit-Krimi rund um den Kurz-Freund Thomas Schmid ermittelt wird, tobt die Debatte über die österreichische Kronzeugen-Regelung. Darum geht es: Einer der Beteiligten sagt beim Staatsanwalt alles aus – und erhält im Gegenzug Strafmilderung oder gar Freiheit und Unterstützung.
Immerhin dürfte ja eine der Beschuldigten bereits ihr Schweigen gebrochen haben: die Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Sie hat anscheinend nach ihrer Festnahme ein umfassendes Geständnis abgegeben. So interpretieren in der Causa vertretene Anwälte zumindest ihre Freilassung. Allerdings dürfte Beinschab dennoch nicht in den Genuss der seit 2011 geltenden Kronzeugen-Regelung gelangen – und die übrigen Verdächtigten auch nicht.
Beinschab hätte vorab aussagen müssen
Gegen Beinschab wird nämlich bereits ermittelt. Gemäß der österreichischen Gesetzeslage hätte sie vorab aussagen müssen. Beim entsprechenden § 209a StPO wird im zweiten Absatz festgehalten: “soweit … noch nicht als Beschuldigter vernommen und … kein Zwang ausgeübt wurde”. Damit scheidet nicht nur Beinschab aus, sondern auch alle anderen Verdächtigten. “Was bleibt, ist der erhebliche Milderungsgrund des reumütigen Geständnisses im Fall einer Verurteilung”, sagt der Staatsanwalt Gerhard Jarosch.
Das dürfte auch der Grund dafür sein, weshalb es in Österreich – anders als in anderen Ländern – kaum Kronzeugen gibt. Bekannt wurde nur der Fall von Gernot Schieszler. Als erster Kronzeuge sagte Manager in der Causa Telekom umfassend aus. Dafür erhielt er eine Diversion, musste also zahlen, aber im Gegensatz zu anderen Involvierten nicht ins Gefängnis. Kritisiert wird an der heimischen Kronzeugenregelung auch die fehlende Rechtssicherheit: Wenn der Kronzeuge Pech hat, hält die Oberstaatsanwaltschaft die Aussagen am Ende für ungenügend. Übrigens: die Kronzeugenregelung tritt mit Jahresende außer Kraft, sofern sie nicht vom Parlament verlängert wird.
Kommentare
Das ist immer dasselbe. Wenn sogenannte Normalbürger aus irgendwelchen Gründen verhört werden und in einer Polizei-Zelle übernachten müssen, plaudern sie am nächsten Tag wie ein Wasserfall. Bin sicher, Fr. Beinschab hat auch gestanden, wann sie zuletzt in der Kirche falsch gesungen hat.
“Eine steuerbare Frau” genau nach den Kriterien des Chattern Schmid!
… Chatters….
Ein eigenartiger Artikel! Gut, man glaubt halt, irgendwas schreiben zu müssen.
Schade! Journalismus ist halt ein Handwerk, das man beherrschen muss. Dafür schein in Österreich kaum jemand ausgebildet worden zu sein.
Die Verhaftung von Frau Beinschab erinnert mich an die StAsi-Methoden der DDR. Langsam beschleicht mich der Verdacht, dass unsere Demokratie nur mehr zum Schein existiert. Ob manche wohl nach China schielen, wo der Kommunismus alleine dazu dient, das Reich zusammen zu halten.
Vorverurteilungen statt Ermittlungen & gegebenfalls Verurteilung. Wir erleben archaische “Strafverfolgung”.
Ja … archaisch im Sinn einer Mischung aus niederen Motiven des einfachen Volkes, animalischer Machtgier der Verurteilenden und Gängelung der Bevölkerung mittels bedrohlicher Phantasiegeschichten und Angstmache. Ich selbst “kenne” mindestens 10 verschiedene Versionen. des möglichen Straftatbestands. Alles hat die Dynamik des MOBBINGS nur lässt sich SK nicht in diese Rolle drängen. Gut so, denn denkende, mutige Menschen, die einem Opfer helfen, sind eine Seltenheit.
Ich hätte ja eher gesagt der Polit-Krimi ist rund um Kurz nicht um Schmidt.
Wenn Frau B. umfassend ausgesagt hat und die wirklichen Vorgänge verbindlich festgehalten wurde, wird es wohl bald zu Anklagen kommen. Ich bin sehr gespannt, wie die Wahrheit lautet. Das wäre gut für die Republik, für die Meinungsumfrageinstitute und für die sauberen Medien.
Also ich weiß nicht, was ich davon halten soll. In dem Artikel steht nichts davon, dass sie um eine Kronzeugenregelung angesucht hätte. Es steht nichts davon, dass sie überhaupt “gesungen” hätte. Lediglich Anwälte vermuten das. Und daraus wird so eine Geschichte, die eine Person als Verräterin hinstellt.
Man weiß ja nicht einmal, ob es überhaupt irgendwas Straffälliges gegeben hatte, das sie verraten könnte. Lt. Fellner waren die Ergebnisse ihrer Meinungsumfragen ziemlich gleich wie bei anderen Meinungsumfragen. Es ist also durchaus möglich, dass der Vorwurf garnicht stimmt.
Sie könnte gar nicht als Kronzeugin auftreten, weil das schon früher hätte passieren müssen.