Seine Rechtsvertreter waren da, die Bevollmächtigen der Finanzprokuratur als Anwälte der Republik Österreich, das Gericht natürlich – nur Rene Benko glänzte durch Abwesenheit.  Der gescheiterte Signa-Gründer verzichtete auf ein persönliches Erscheinen bei der so genannten Insolvenzeröffnungstagsatzung.

In der Tagsatzung wurde die Sachlage bzw. die Vermögenssituation von Rene Benko erörtert. Die Benko-Seite wollte jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen und aufzeigen, wie es um die persönlichen Finanzen des gefallenen Groß-Investors steht. Letztlich musste festgestellt werden, ob bei dem früheren Zampano tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.

Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Nachschießen von drei  Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gibt. Da sollen seine Steuerberater einen Stundungsantrag gestellt haben. Dem Vernehmen nach soll die Finanz schon einen so genannten Rückstandsausweis in Händen halten, der als Begründung für Insolvenzanträge dienen kann.

Benko müsse “dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt”, sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem “Kurier”: “Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen.”

Im nächsten Schritt muss sich Benko vor Gericht erklären

Das Insolvenzgericht muss den Antrag nun prüfen. Kommt es zu dem Ergebnis, dass mit dem Insolvenzantrag formal alles seine Richtigkeit hat, wird Benko zu einer Einvernehmenstagsatzung geladen. In der wird er zum Sachverhalt und seiner Vermögenslage befragt – und nach seiner Zahlungsfähigkeit und etwaigen anderen Schulden. Danach fällt das Gericht seine Entscheidung über den Insolvenzantrag. Kann der Schuldner bezahlen, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.