Die AfD versuche “rassistische und rechtsextreme Ziele” durchzusetzen, heißt es in einer Analyse des Instituts. Damit seien die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Konkret möchte das Institut mit dem Artikel 21 des deutschen Grundgesetzes gegen die Partei vorgehen und sie beim Bundesverfassungsgerichtshof verbieten lassen.

"Rassistische national-völkische Postionen"

Die Partei würde “die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt”, wird das Deutsche Institut für Menschenrechte im öffentlich-rechtlichen ZDF zitiert. In der Analyse mit dem Titel “Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik” heißt es weiter: “Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln.”

Ein Verbot der AfD wäre ...