Die Reform setzt bereits bei den Polizeiinspektionen an und schafft ein einheitliches System für Internetermittlungen bis hin zur Spitze im Bundeskriminalamt. Damit soll gewährleistet werden, dass mögliche Opfer von Internetkriminalität unmittelbare und spezialisierte Ansprechpartner in ihrer Region haben.  Bei 148 größeren Polizeiinspektionen in Österreich werden einheitliche Kriminaldienstgruppen mit je einem Internet-Ermittler gebildet.

Österreichweit werden 38 Regionen geschaffen. In diesen Regionen werden auf jeweils einer Schwerpunktdienstelle Internetermittler, Tatort-Spurensicherer und Präventionsbeamte eine „Cyber-Cobra“ bilden. Die Standorte für diese Schwerpunktdienststellen werden von den Landespolizeidirektionen festgelegt, die den besten Überblick über die kriminalpolizeiliche Situation, Personal- und Raumressourcen in ihrem Bundesland haben. Diese Festlegung wird noch bis zur endgültigen Umsetzung erfolgen.

In den Landeskriminalämtern der Landespolizeidirektionen wird ein eigener Fachbereich für Ermittlungen zur Internetkriminalität geschaffen (Fachbereich Cybercrime-Ermittlungen). Die Experten in diesem Fachbereich unterstützen die Ermittler auf den Polizeiinspektionen und Schwerpunktdienststellen.

Im Bundeskriminalamt wird die Zentrale zur Bekämpfung der Internetkriminalität, das „Cyber Crime Competence Center“ (C4) personell auf 120 Beamte aufgestockt.

Jedes fünfte Delikt wird im Internet begangen

Insgesamt werden für die Bekämpfung der Internetkriminalität rund 700 Planstellen vorgesehen. Mit der Reform des Kriminaldienstes will das Innenministerium eine angemessene Antwort auf den Zuwachs der Internetkriminalität geben. Knapp 20 Prozent aller angezeigten Delikte hatten im Jahr 2022 laut Kriminalstatistik einen Internetbezug, Tendenz steigend.

Innenminister Gerhard Karner: „Die Internetkriminalität ist neben dem Kampf gegen den Extremismus und die Schleppermafia eine der drei großen Herausforderungen für die Sicherheit Österreichs. Die Polizei schlägt auch hier mit der Kriminaldienstreform einen konsequenten Weg ein, um einerseits mit Aufklärung und Sensibilisierung Verbrechen zu verhindern und andererseits Kriminelle auszuforschen. Mit dieser Reform wird die Ermittlungsarbeit der Polizei weiter modernisiert, professionalisiert und beschleunigt.“