In der Causa um den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesenen Josef Fritzl ist die Einholung ergänzender medizinischer Unterlagen notwendig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat deshalb die in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug aufgehoben, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, mit.

Laut Schuster, der damit am Montag einen Bericht des ORF Niederösterreich bestätigte, erging im Rahmen einer Verfahrensergänzung der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 88-jährigen Inzest-Vater.

Die Gefährlichkeit des betagten Mannes stand auch im Zentrum der Prüfung des OLG, wie es am Montag aus Wien in einer Aussendung hieß. “Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind”, wurde betont.

Erneute Anhörung Ende April

In Krems ist mittlerweile für Ende April eine erneute Anhörung geplant. Ein genauer Termin wurde von Schuster vorerst nicht genannt. Danach wird das Landesgericht wieder darüber befinden, ob Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt. Für ihn beziehungsweise seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht in der Folge die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.