Hintergrund des Gutachtens sind zwei von Großbritannien ausgestellte Europäische Haftbefehle. Die Betroffenen wurden in Irland festgenommen. In ihrem Namen wurde dann vor einem irischen Gericht argumentiert, sie seien rechtswidrig in Haft, da der EU-Haftbefehl zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar sei. Der Oberste Gerichtshof Irlands rief schließlich den Europäischen Gerichtshof in der Sache an.