Irland muss Straftäter trotz Brexit nach Großbritannien ausliefern
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs muss Irland trotz des Brexit mutmaßliche Straftäter weiterhin auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls festnehmen und nach Großbritannien ausliefern. Die Anwendung der entsprechenden Passagen im Austritts- und im Handelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich sei für Irland verbindlich, urteilte das Gericht am Dienstag.
Hintergrund des Gutachtens sind zwei von Großbritannien ausgestellte Europäische Haftbefehle. Die Betroffenen wurden in Irland festgenommen. In ihrem Namen wurde dann vor einem irischen Gericht argumentiert, sie seien rechtswidrig in Haft, da der EU-Haftbefehl zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar sei. Der Oberste Gerichtshof Irlands rief schließlich den Europäischen Gerichtshof in der Sache an.
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