Glatter Freispruch für einen Wiener (31) von der Anklage des Drogenhandels. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit vier Kilo Kokain gedealt haben, eine mehrjährige Haftstrafe drohte. Doch ein Schöffensenat des Straflandesgerichtes reparierte die Fehleinschätzung der Anklagebehörde. Die hatte sich einzig auf die Aussage eines äußerst dubiosen Zeugen verlassen, der seinen früheren Konkurrenten um die Gunst einer Frau völlig zu Unrecht angeschwärzt hatte.

Unfassbar: Der zwielichtige Belastungszeuge hatte den unschuldigen Wiener aus Eifersucht sogar niedergestochen, weil er ihm ein sexuelles Verhältnis mit einer Partnerin unterstellt hatte. Hierfür wurde er im vergangenen Jahr zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Und dennoch vertraute die Staatsanwaltschaft diesem Zeugen und klagte den 31-jährigen Wiener an. Ansonsten gab es kein einzigen Beweis für den angeblichen Koks-Handel.

"Auf so einen Zeugen kann man keine Verurteilung aufbauen"

Es ist vor allem dem renommierten Verteidiger Philipp Wolm und dem vorsitzenden Richter des Schöffensenats zu verdanken, dass die Anklage wie eine Seifenblase vor Gericht platzte und der Wiener freigesprochen und sofort aus der U-Haft entlassen wurde. “Auf so einem Zeugen kann man keine Verurteilung aufbauen”, sagte der Richter. Der Belastungszeuge habe sich in Widersprüche verwickelt, einen fragwürdigen Eindruck hinterlassen und war “an sich nicht überzeugend”.

Anwalt Philipp Wolm Kanzlei Wolm/Jolly Schwarz

Die Pleite der Staatsanwaltschaft hat dazu geführt, dass der fälschlich inhaftierte Wiener die ers en Wochen seines neugeborenen Babys zu Hause verpasste. Verteidiger Philipp Wolm will jetzt zumindest eine Haftentschädigung für seinen Mandanten geltend machen.