Ein Video zeigt, wie der 47-jährige Unternehmer mit dem Kettenfahrzeug mehrere Balkone heruntergerissen und Teile der Gebäudefassade zerstört. Die Polizei habe das Gelände weiträumig absperrt, da zudem von bei der irren Aktion beschädigten Gasflaschen womöglich Explosionsgefahr ausgegangen sei: „Es befanden sich zwar keine Personen im Gebäude, jedoch hatte die Aktion rund 50 Schaulustige auf den Plan gerufen.“ Nach der Zerstörungsorgie habe sich der Bauunternehmer in sein Auto gesetzt und sei davongefahren. Kurz darauf habe er sich bei der Polizei gemeldet. Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zu.

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Kommentare

  • ChristianK sagt:

    Ich kann ihn verstehen. Eine Autowerkstatt hat es leichter, die gibt dein Auto erst nach Bezahlung raus. Ein Handwerker zieht den Kürzeren

    1. Gastleser sagt:

      Sorry, das ist ein Irrtum. Die Werkstatt darf rechtlich das Auto nicht einbehalten.
      Diese muss die Rechnung einklagen!!!

      1. ChristianK sagt:

        “rechtlich”, da hast du recht. In der Praxis ist es meistens nicht so. Im Gegensatz zum Handwerker der seine Arbeit nicht mehr mitnehmen kann.