Zwei junge Anhänger (17, 18) der radikalislamistischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS), bereits einschlägig vorbestraft, wurden am Dienstag am Wiener Landesgericht zu jeweils zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Anklagepunkte umfassen terroristische Vereinigung, versuchte schwere Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz.

Der Jüngere wurde zudem in ein sogenanntes forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Maßgeblich dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das ihm eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit einer düsteren Gefährlichkeitsprognose bescheinigt hatte.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während der Jüngere Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete, akzeptierte der Ältere die über ihn verhängte Strafe. Die Staatsanwältin erbat Bedenkzeit für beide jungen Männer.