
Islamischer "Wunderheiler" tötete kinderlose Frau in Berlin
Bei einem Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung durch einen Wunderheiler am Berliner Landgericht sind am Montag zwei Familienmitglieder des Opfers zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein weiteres Familienmitglied erhielt eine Bewährungsstrafe, die Urteile erfolgten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Angehörigen und ein sogenannter Wunderheiler vergifteten eine 22-jährige Frau mit Salzwasser.

Eine Woche lang musste Nesma M. Salzwasser trinken. Der Teufel sollte ihr ausgetrieben werden, denn ein Hodscha (ürkisch für islamischer Lehrer, Mentor, Imam, Anm.d.Red.) wollte erkannt haben, dass böse Geister für die Kinderlosigkeit Nesmas und ihres Ehemannes Wajdi verantwortlich waren, so die Anklage. Auch der ebenfalls angeklagte Wunderheiler wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Zahlung von 1500 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ehemann des Opfers, seine Mutter und sein Vater auf Empfehlung des islamischen Wunderheilers hin im Dezember 2015 der 22-jährigen Ehefrau des Hauptangeklagten über eine Woche hinweg täglich rund eineinhalb Liter Salzwasser verabreicht und sie so vergiftet hatten. Der sogenannte Hodscha empfahl demnach das Vorgehen, um einen vermeintlichen Teufel auszutreiben, den er für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich machte.
Die Frau trank nach Feststellungen des Gerichts das Salzwasser zu Beginn noch freiwillig. Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich jedoch zusehends. Als die Frau nicht mehr selbstständig trinken konnte, hielten ihr Ehemann und dessen Eltern sie fest und flößten ihr das Salzwasser ein. Die Frau starb nach einer Woche im Krankenhaus.
Prozess zog sich über 20 Verhandlungstage
Der 39-jährige Ehemann wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft, seine 57-jährige Mutter zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der 59-jährige Vater erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Prozess hatte im November vergangenen Jahres begonnen und ging über mehr als 20 Verhandlungstage.
Kommentare
Warum steht nirgends, dass der Al-Nur-Verein zur Muslimbruderschaft gehört?
man erinnere sich an einen Urteilsspruch unseres seligen OGH vor 10 Jahren. Die Beteiligten gehören zum Islam, daher ist der Scharia zu folgen.
Diese “Religion” zerstört Geist und Seele.
Jede Religion zerstört Geis und (die sogenannte) Seele.
Migranten Justiz as usual….
Was muß man als Ausländer in D eigentlich tun, um ins Gefängnis zu kommen????
Jetzt sind nicht nur die Medien, sondern auch noch die Justiz vom Kriechertum unterwandert….
Ich könnte kotzen!
Was sind das für Urteilssprüche!? Für ein Menschenleben! Unglaublich!
Die deutsche Justiz hat sich svhon längst den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst, die Urteile entsprechend skandalös, beispielsweise erhielt eine Afghane nach der zweiten Vergewaltigung einer Minderjährigen eine bedingte Haftstrafe, der Exxpress berichtete darüber
Und der Imam, der die Familie zur Tötung angestachelt hat, bekommt nur eine Bewährungs-Strafe … und berät inzwischen die nächste Familie ?!?
Was ist das für eine kranke Justiz !?
-nicht, dass es in Österreich besser wäre…
So wie ich das verstehe, hat er sie nicht angestachelt sondern hat das sozusagen “verschrieben”. Die haben das nur im guten Glauben ausgeführt.
Wenn ein Arzt meiner Frau irgendeine Therapie verschreibt und ich gebe ihr das, dann bin ich eigentlich nicht der Mörder.
Da es ja um Teufelsaustreibung geht – was man halt auch glauben kann -, wäre es eine zu erwartende Reaktion, dass es ihr vorerst sehr schlecht geht durch die Behandlung. Der Teufel würde sich ja dagegen wehren.
Also ich glaube das freilich nicht, aber wenn man daran glaubt, dass der Teufel in ihr steckt und dieser auszutreiben wäre, dann würde ich mich auch nicht wundern, wenn die Behandlung vorerst schlimme Reaktionen hat.
Die Strafe müsste eigentlich nur dem Imam gelten. Eigentlich müssten auch die Familienmitglieder den Imam auf Schmerzensgeld verklagen können.
Ich verstehe also das Urteil nicht.