Oberleiter kann nun wieder nach Südtirol zurückkehren. Bei der Annahme des Begnadigungsantrags berücksichtigte der italienische Präsident, dass Oberleiters Handlungen keine Todesopfer zur Folge hatten, hieß es in einem Schreiben von Mattarellas Büro. Der Präsident berücksichtigte auch die Reue des Verurteilten, der in einer Erklärung, die dem von seinen Kindern eingereichten Gnadengesuch beigefügt war, seine Ablehnung der Gewalt und sein tiefes Bedauern für die Opfer aller Angriffe in dieser Zeit und für den Schmerz, der ihren Familien zugefügt wurde, zum Ausdruck brachte. Auch das hohe Alter Oberleiters, sowie die positive Stellungnahme des zuständigen Staatsanwalts bewogen Mattarella zur Begnadigung des Südtirolers.

Der in Deutschland lebende Oberleiter gehörte zur Gruppe der "Pusterer Buam", die für Anschläge in den 1960er Jahren in Italien verantwortlich waren.

Aufgrund des Gnadengesuchs der Kinder Oberleiters hatte Mattarella ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Brescia angefordert. Denn in Brescia war 1971 die letzte Verurteilung Oberleiters erfolgt. Im Februar 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Brescia dann der Begnadigung des ehemaligen Südtirol-Aktivisten zugestimmt. Der österreichische Präsident Alexander Van der Bellen hatte das Anliegen von Oberleiters Begnadigung im vergangenen Juni bei seinem Treffen mit Mattarella erneut vorgebracht.

Oberleiter war wegen verschiedener Anschläge in den 1960er Jahren von den Schwurgerichten Bologna und Florenz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er flüchtete 1968 ins Ausland, wo er laut seinem Anwalt seit 50 Jahren ein vorbildliches Leben führt.

Oberleitner wurde am Donnerstag mit sechs weiteren Personen begnadigt. Dabei dürften es sich um die letzten Begnadigungen Mattarellas handeln, dessen siebenjähriges Mandat als Präsident im kommenden Februar ausläuft. (APA)