Japan gehört neben Marokko, Oman und Saudi Arabien zu den einzigen Ländern, in denen nur ein Mann als Thronfolger in Betracht kommt. Frauen, die bürgerlich heiraten, bekommen normalerweise für das Ausscheiden aus der royalen Familie eine Abfindung des Königshauses –diese lehnte die Prinzessin allerdings ab und schrieb damit Geschichte. Auch fand die Trauung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne große Zeremonie statt, wie die Prinzessin und ihr frisch gebackener Ehemann  am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Tokio bekannt gaben.

Das frisch gebackene Ehepaar gab seine Heirat heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.APA/AFP/POOL/Shizuo Kambayashi

Hochzeit schon seit 2018 geplant

Ursprünglich wollte Prinzessin Mako, Tochter des japanischen Kronprinzen Akishino, ihren Auserwählten und Studienliebe Kei Komuro schon 2018 heiraten. Vor der Hochzeit hatte es allerdings negative Medienberichte rund um die Beziehung gegeben. Für Unmut in der japanischen Bevölkerung hatte ein Finanzskandal gesorgt, in den die Mutter des 30-jährigen Juristen verwickelt sein soll. Aufgrund der negativen Berichterstattung über sie und ihren Mann soll Prinzessin Mako sogar unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden. Die frisch Vermählten bleiben nicht im Land – sie ziehen in die Vereinigten Staaten, wo Komuro als erfolgreicher Anwalt tätig ist. Dort leben sie fortan ohne finanzielle Unterstützung des japanischen Königshauses.

Japanische Bevölkerung für Veränderung des Erbrechts

Die Hochzeit von Prinzessin Mako heizte im Land eine Diskussion über das royale Frauenerbrecht an. Laut einer Umfrage von Kyodo News, die im März und April durchgeführt wurde, wäre das japanische Volk mehrheitlich für eine Frau an der Spitze. Von den Befragten sagten 85 Prozent, dass sie eine Kaiserin befürworten würden. Fast ebenso viele – 79 Prozent– sagten, sie würden es unterstützen, die Kaiserin den Thron an ihre eigenen Kinder weiterzugeben. Ironischerweise kann die kaiserliche Familie nichts dagegen tun. Die Rolle der Monarchie, einschließlich ihrer Nachfolge, richtet sich nach japanischem Recht.