Korrekturhinweis:

In einer früheren Form dieses Artikels wurde gestützt auf eine APA-Aussendung berichtet, dass das flächendeckende Parkpickerl bereits mit 1.März 2022 eingeführt wird. Dies wurde auf Hinweis von Verkehrsstadträtin Ulla Sima auf das tatsächliche Datum, den 1. April 2022, korrigiert.

Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien ist fix: Ab 1. April 2022 wird es in der gesamten Bundeshauptstadt eine einheitliche Regelung geben. Die Kurzparkzone wird – mit Ausnahmen in einzelnen Randgebieten – auf die gesamte Stadt ausgedehnt. Anrainer können eine Abstellberechtigung (“Parkpickerl“) für ihre Fahrzeuge beantragen. Das Pickerl kostet künftig einheitlich zehn Euro pro Monat.

Die Kurzparkzone mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden gilt künftig ebenfalls überall einheitlich, nämlich von 9.00 bis 22.00 Uhr. Derzeit gibt es hier noch Unterschiede – also etwa eine längere zeitliche Gültigkeit in den Innenbezirken. Präsentiert wurde die Regelung am Donnerstag von Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ), NEOS-Klubobfrau Bettina Emmerling und den SPÖ-Bezirksvorstehern aus der Donaustadt, Floridsdorf, Liesing und Simmering.