Das Papier aus der deutschen Hauptstadt hat es in sich. „Der Senat, insbesondere die für Inneres zuständige Senatsverwaltung, begegnet drohenden Rückführungen schutzbedürftiger LSBTIQ+ Geflüchteter unter Nutzung aller aufenthaltsrechtlichen Spielräume“, heißt es dort. Im Klartext: Transsexuelle sollen nicht abgeschoben werden. LSBTIQ steht übrigens für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen.

Erleichterung beim Familiennachzug queerer Migranten

Auch beim Familiennachzug soll es Lockerungen geben, berichtet die Seite „Nius“. „Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, Familienasyl und Familienzusammenführung von LSBTIQ+ Geflüchteten ohne Möglichkeit der Formalisierung ihrer Beziehung im Herkunftsland oder im Land des letzten dauerhaften Aufenthalts zu ermöglichen und zu erleichtern“, heißt es dort.

Wohnraum für queere Paare soll geschaffen werden

Überhaupt solle das Leben für „queere“ Asylbewerber in Berlin angenehmer werden. So ist etwa ein neues Wohnprojekt für Migranten in Planung. „für LSBTIQ+ Geflüchtete innerhalb des S-Bahn-Rings mit abgeschlossenen Wohneinheiten, in denen Unterbringung von Einzelpersonen und queeren Paaren möglich ist und in dem zudem Wohngemeinschaften bestehend aus höchstens zwei bis drei Personen umsetzbar sind“. Wer soll das auf die Beine stellen? „Mit dem Wohnprojekt soll ein LSBTIQ+ kompetenter Träger betraut werden“, heißt es im Bericht weiter.