Die ÖVP will das Strafmündigkeitsalter “bei schweren Gewaltdelikten” und für Intensivtäter von 14 auf zwölf Jahre senken. Das verkündeten Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) am Freitag. Eine Zustimmung des grünen Koalitionspartners gab es bisher nicht. Minderjährige Straftäter egal welchen Alters sollen aber zumindest mit ihren Eltern zu “polizeilichen Regelbelehrungen” und Intensivtäter zu Fallkonferenzen geladen werden.

Vor dem Hintergrund eines Missbrauchsfalls um eine Zwölfjährige, die über Monate von 18 teils strafunmündigen Burschen missbraucht wurde, wurde ein Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Jugendkriminalität vorgelegt. Dieser “grausame Fall” habe gezeigt, “dass wir im System etwas ändern müssen”, betonte Karner bei der Pressekonferenz in Wien. Es gehe nicht darum, “Kinder ins Gefängnis zu bekommen”, hielt Edtstadler fest, aber es seien durchsetzbare Konsequenzen im Fall schwerer Straftaten nötig. Dazu wurden insgesamt drei geplante Maßnahmen vorgestellt.

Eltern sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden

Neben der Absenkung der Strafmündigkeit sollen im Rahmen einer neu einzuführenden “polizeilichen Regelbelehrung” auch Eltern “deutlich stärker zur Verantwortung gezogen werden”, wie der Innenminister ausführte: Kinder und Jugendliche werden nach bestimmten Straftaten verpflichtend und in Begleitung der Eltern von der Polizei vorgeladen. “Das gibt es so noch nicht”, sagte Karner. Ziel sei die Aufklärung über Folgen und Konsequenzen der Tat. Die Teilnahme sei verpflichtend vorgesehen und Verstöße sollen mit Sanktionen belegt werden können, etwa “Geldstrafen für Eltern, die nicht teilnehmen”.

Fallkonferenzen sollen eingeführt werden

Weiters sollen sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen etwa bei schwerwiegenden Gewaltdelikten und für “minderjährige Mehrfachtäter” eingeführt werden. Hier gehe es um besonders schwere Taten wie Vergewaltigung oder bewaffneten Raub und “Intensivtäter”, so Karner. Diese Maßnahme gibt es bereits bei Gewalttaten, aber “wir wollen da jetzt auch junge Straftäter mitnehmen”, betonte der Innenminister. Wie für die “polizeiliche Regelbelehrung” sei auch hier eine Anpassung des Sicherheitspolizeigesetzes notwendig. Für beide Maßnahmen werde im Innenministerium nun an der Umsetzung gearbeitet.