
Juristen stufen 2G-Regel als "verfassungswidrig" ein
Weil aus ihrer Sicht gesunde Menschen durch 2G vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, haben sich jetzt mehrere Juristen in der Schweiz mit einem Appell an die Politik gewandt und verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.
Die Juristen, darunter ein früherer Bundesrichter, sind demnach der Überzeugung, dass die die Ausgrenzung Ungeimpfter durch die 2G-Pflicht nicht verhältnismässig ist, weil es sich bei ihnen um gesunde Menschen handelt. Daher haben sie sich laut einem Bericht der NZZ an Schweizer Politiker gewandt und ihre verfassungsrechtlichen Bedenken formuliert. Sie hinterfragen dabei zum Einen die Gesetzmässigkeit und zum Anderen die Dringlichkeit – denn die Situation in den Spitälern würde so eine Maßnahme nicht rechtfertigen.
Juristen sprechen sich für mildere Maßnahmen aus
“Ziel (..) scheint es einzig zu sein, den ‘widerwilligen’ ungeimpften Teil der Schweizer Bevölkerung mit immer totalitärer anmutenden Zwängen zur Impfung zu nötigen”, heißt es in der Erklärung. Damit werde die Verfassung gleich mehrfach verletzt. Sie fordern stattdessen vulnerable Gruppen mit milderen Maßnahmen besser zu schützen.
Kommentare
in ein paar Jahren wird der vfgh vielleicht mal was sagen.
die Regierung ist dankbar für das Schneckentempo
I find’s a Frechheit die 2G Regel, gehe 3x die Woche testen das ganze Jahr schon. Arbeiten darf ich aber mit meinen Kindern zum Schifahren und zum Hexenwasser darf ich nicht, echt a Wahnsinn.
Darf nicht einmal meinen freiwilligen Bergrettungsdienst machen wegen der 2G Regel obwohl ich das sehr gerne mache.
Schade und Leute wie Dich werden als unsolidarisch bezeichnet, während die Geimpften beim Apres Ski das Virus weitergeben. Aber die sind ja solidarisch, weil geimpft. Impfdurchbruch ist ja nur ein “Einzelfall”
Das hat nur mehr mit einer verbrecherischen Art zu tun,die das Anschaffen gehören vor Gericht gestellt,aber sofort.Lebenslang eingesperrt.
meine 14 jährige Tochter ist umgeimpft . Wir haben den Schiurlaub im Hotel absagen müssen – sie darf nicht mehr in ihren Turnverein und jetzt in den Weihnachtsferien nicht einmal im Freien am Eislaufverein ein paar Runden eislaufen ..
Sie testet sich 3x pro Woche und ist ein völlig gesunder Mensch. Ihr Risiko an Corona zu erkranken ist gleich Null.
Langsam wird sie depressiv alleine zu Hause, denn jede Sportausübung ist ihr – ausser ganz alleine in Freien – völlig untersagt.
Diese widersinnigen Massnahmen haben doch alle nichts mehr mit Gesundheit zu tun !
Schlimm die Situation mancher Kinder. Das Eislaufen im Freien zu verbieten ist unfassbar. Man wird zur Impfung gezwungen. Es ist nicht zu verstehen , warum Tests nicht mehr anerkannt werden. Ein geimpfter kann ja auch ansteckend sein, muss nicht testen..
Wenn die Ungeimpften wegen Freiheitsentzug die Republik klagen, dann wird das eine teure Angelegenheit. Das gehört sofort beendet. Es gibt – so wie in der Schweiz – keinen Grund und kann lt. Verfassung auch keinen Grund geben, weil sich diese Leute ja nicht einmal strafbar gemacht hatten. Sie sind auch nicht krank.
Es ist vollkommen wahnsinnig, was man mit den Ungeimpften auch in Österreich aufführt.
Die dafür Verantwortlichen gehören dafür des Amts enthoben und vor Gericht gestellt. Das hat keine Ähnlichkeit mit einem demokratischen Rechtsstaat mehr, was da abläuft.
es ist auch nur politischer Wille, einem genesenen nach 6 Monaten den Status abzuerkennen, obwohl er alle 3 Monate Blutuntersuchung macht, und 1 Jahr nach überstandener Krankheit immer noch steigende Antikörperwerte hat. Selbst positiv getestete Kinder konnten den 68 jährigen nicht anstecken. Die Antikörper sind nur etwas höher gestiegen. Warum muss sich der Mann impfen lassen? Hat die Politik so viel Angst, dass ihre Unfähigkeit ans Licht kommt?
Unser Österreichischer VGH sollte mal den Turbo zünden und sich mal die 2G Regel sowie die 3G Regel am Arbeitsplatz vorknöpfen! Was treibt der VGH eigentlich den ganzen Tag solche Wichtigen Urteile sollten schneller abgearbeitet werden als ewig darauf zu warten!
Die werden erst aktiv,wenn wer eine Anzeige einbringt. Sonst tun die gar nicht von allein.
Servus Peter!
Meines wissen wurde bereits eine Klage gegen 2G eingebracht, alleine diese Klagschrift hat 648 Seiten. Bezüglich 3G am Arbeitsplatz habe ich auch gehört das Anwälte damit beschäftigt sind. Leider braucht der Vfgh mehrere Monate um ein Urteil zu fällen. Deshalb sind viele Urteile des Vfgh für die Katz den viele Corona Gesetze gelten schon nicht mehr oder wurden geändert wenn der Vfgh das Urteil fällt.
Mein Sohn drei Mal geimpft muss ab Januar jede Woche einen negativen PCR Test für die Arbeit bringen. Der ist sowas von sauer.
Tja, wär ich auch an seiner Stelle, wenn ich geimpft wäre.
Da fragt man sich warum die Massnahmen gegen geimpfte jetzt notwendig sind wenn die Impfstoffe doch der Game-Changer sind?
Momentan sind die Klagen gegen 2G sprich das Aussperren der Ungeimpften (viele davon genesen mit hohen Antikörperbefund oder nicht impfbar) beim VGH. Falls dieser entscheidet das diese Verordnung verfassungswiedrig war (und davon gehe ich aus) wird es zu Sammenllagen gegen den Bund kommen. Und das mehrmonatige Aussperren vom öffentlichen Leben ist kein kleines Delikt. Diesen Schadensersatz werden wir alle bezahlen. Gott sei Dank auch die Geimpften von denen sich viele auch darüber gefreut haben und es noch tun.
Es sind aber bei weitem nicht alle und das gibt Hoffnung für die Zukunft.
Fair wäre es wenn die Befürwörter steuerlich dafür blechen müssten!
Selbstverständlich ist 2G verfassungswidrig.
ich bin heute wieder pcr negativ getestet worden und werde eingesperrt. wer versteht sowas blödes. die geimpften ungetesteten dürfen das virus verschleudern.
Spannend, weil Israel ja gerade Studien zum 4. Stich macht, weil beim Booster die Wirksamkeit nach 30 Tagen bei lächerlich niedrigen 25% liegt. Das ist deutlich unter jedem Placebo. Zumindest Edtstadler und Kocher scheinen das realisiert zu haben. Kognitive Dissonanz ist wohl auch hier ein Thema.
Klagen aufgrund der Schweizer Verfassung in Ö?
Mit der Dauer haben Sie recht. VIel zu lange dauern die Gerichtsverfahren in Ö.
So etwas kann nur Verfassungswiedrig sein. Gesunde Menschen ausschließen vom öffentlichen Leben?? Alles nur Fehlversuchte Druckmittel für die Impfung. Mit Druck erzeugt man gegen Druck und Spaltung wie man derzeit sieht. Ich denke unser Rechtsstaat braucht viel zu lange um etwaige Verordnungen zu kippen.
Gibt es da in Österreich schon Klagen?
Außerdem ist es eines Rechtsstaates unwürdig, wenn diese Verfahren 6 bis 12 Monate dauern, wo dann wieder neue Verordnungen gemacht werden und die Aufhebung der alten rechtswidrigen Verordnung keine Auswirkung mehr hat.
Den Hausverstand gibt es ja nur im REWE Konzern, und da hat er die Meinung der Konzernleitung zu vertreten. Warum soll die österreichische Politik ein besseres Verständnis haben? Wir haben es in der Hand! Bei der nächsten Wahl.
Das weiß die Bevölkerung ohnehin. Die Regierungen erwirken solange ungeprüfte Maßnahmen, bis diese ohnehin wieder aufgehoben werden. Danach ist es auch egal, ob die Maßnahmen juristisch korrekt oder inkorrekt waren. Es ist ein böses Spiel der Regierung mit den Menschen. Die Politik vergisst immer wieder, dass sie ohne das Volk nicht existieren könnte. Umgekehrt geht das sehr wohl…
Wie recht Sie doch haben!!! Genau das ist der Unterschied zwischen “de jure” und “de facto”. Was hilft mir eine juristische Meinung, wenn ich in der Praxis davon nichts habe …
Vermisse in dem Zusammenhang Erhebungen und Chatbeschlagnahmen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bei den Verordnungserlassungen!