Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Caroline Sch. (41) am Mittwoch wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Es ist die bisher höchste Strafe, die gegen ein Mitglied der Gruppe wegen Sitzblockaden ausgesprochen wurde.

Caroline  Sch. hatte im Prozess keine Einsicht gezeigt und angegeben, weiter protestieren zu wollen. Darin sah das Gericht keine günstige Sozialprognose. Diese wäre für eine Bewährungsstrafe erforderlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aktivistin klebte in neun Tagen drei mal

Die Aktivistin hatte sich nach Gerichtsangaben in der Zeit vom 10. bis 19. Oktober 2022 in Berlin an drei Blockaden beteiligt und in zwei Fällen an der Straße festgeklebt. Sie war zunächst per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil sie dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess.

Dort beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Geldstrafe von insgesamt 1.350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) gegen die Klima-Kleberin, die nach eigenen Angaben arbeitsuchend im sozialen Bereich ist. Das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe.