Das „Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz“ hätte es wohl schon wegen des sperrigen Namens nicht in die Schlagzeilen geschafft. Doch die grüne Justizministerin will mit dem Gesetz nicht nur Start-Up-Gründungen erleichtern, sondern vor allem auch neue Wege gehen. Und so wurde der Text ausschließlich in weiblicher Form verfasst. Statt von Unternehmerinnen und Unternehmern – oder gar nur von Unternehmern – ist dort nur von Unternehmerinnen die Rede.

Kritik vom Verfassungsdienst

„Mit dem Entwurf für die flexible Kapitalgesellschaft haben wir zum ersten Mal ein Gesetz vorgestellt, das rein in der weiblichen Form geschrieben ist. Das war mir wichtig, denn damit machen wir die Rolle von Gründerinnen in Österreich sichtbarer. Außerdem leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, denn Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln“, heißt es aus dem Zadic-Ministerium.

Kritik kommt aus dem Bundeskanzleramt – genauer aus dem dortigen Verfassungsdienst. Dieser hat das Gesetz zwar inhaltlich freigegeben, fügt aber hinzu: „Sollte intendiert sein, den Entwurf in einer geschlechtergerechten Sprache zu formulieren, müssen Paarformen verwendet werden.“

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gab keine Stellungnahme zum Gesetzestext ab. Der Verafassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht diesen aber kritisch.