Sie schienen alles richtig gemacht zu haben – und doch endete die Liebe des Ehepaares Kerstin und Martina N. aus Naarn im Machland zu ihren Hunden in einer unvergleichlichen Tragödie. Ihr vierjähriger American Staffordshire-Terrier “Elmo” – im Zuchtverband hoch prämiert – fiel über die unmittelbar gegenüber wohnende Nachbarin (60) her, verbiss sich in ihr, zerfleischte die Joggerin bis zur Unkenntlichkeit. Der Ehemmann konnte seine Gattin später nur anhand der Kleidung identifizieren.

Die Züchterin, der es noch gelungen war, ihren Hund von der Nachbarin weg zu reißen und ins Haus zu bringen, wurde dabei selbst schwer verletzt und ins Kepler-Klinikum nach Linz gebracht. Inzwischen haben sie und ihre Ehefrau ihr Einverständnis erklärt, dass “Elmo” eingeschläfert werden kann.

Dabei war der braun-weiße Rüde zuvor nie negativ ausgefallen. Er hatte alle Papiere, war im Verein ausgebildet worden, folgte aufs Wort. “Nanny-Dogs” nennen die Amerikaner den Amstaff, der bei uns als Listenhund der Kategorie 1 geführt wird, landläufig als “Kampfhund”. “Nanny Dog”, weil die muskulösen Terrier bei entsprechender Erziehung sogar auf Babys aufpassen.

Die Verantwortung liegt bei den Hunde-Haltern

Und dennoch weiß jeder verantwortungsvolle Amstaff-Halter, dass die Hunde in der Öffentlichkeit immer an der Leine und mit Maulkorb geführt werden müssen. In Wien ist das neben einem Hundeführschein für die Besitzer absolute Pflicht, die auch von der Polizei kontrolliert und bei Verstößen empfindlich geahndet wird.

“Elmo” war gerade Vater geworden. Ein Wurf von sieben Amstaff-Welpen, darunter drei Rüden. Die beiden Züchterinnen feierten ihren Erfolg auf einschlägigen Seiten im Internet, aus ganz Österreich erreichten sie Glückwünsche.

Die Seiten sind teilweise gelöscht, seitdem sich das Drama am Montag in der Früh gegen 9.15 Uhr auf einem Feldweg im Ortsteil Sebern ereignete. Nur wenige Meter vom Zuhause der getöteten Nachbarin entfernt, die  beim Joggen angegriffen wurde.

Die Verantwortung für die tödliche Hunde-Attacke ist klar: “Wer Wild hält, muss Wild hüten”, sagt ein uralter juristischer Grundsatz. Das Züchter-Ehepaar wird vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen werden.