Da es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für eine Corona-Impfpflicht gebe, könne die Betriebsvereinbarung aber nur einen Rahmen regeln, das Impfen zur Voraussetzung für den Einsatz der Crews zu machen. Das Impfen bleibe eine freiwillige Sache.

“Eine Impfpflicht kann in Deutschland nicht betrieblich vereinbart werden, sondern nur freiwillige Angaben zum Impfstatus”, sagte Schwerthelm. Knifflig sei an der Regelung aus Sicht von UFO, den Datenschutz bei Angaben des Personals zu Impfungen abzusichern. In der Praxis muss sich allerdings jede Arbeitskraft, die auf Flügen in Ländern mit Covid-Impfpflicht eingesetzt werden will, immunisieren lassen. Sonst wären die Einsatzoptionen beschränkt. Doch bei der Lufthansa ließen sich ohnehin die meisten Kabinenbeschäftigten impfen, erklärte der Gewerkschafter. Die international arbeitenden Kolleginnen und Kollegen wären mit solchen Anforderungen zum Gesundheitsschutz vertraut.

Die Lufthansa hatte erklärt, eine Impfregelung ausschließlich für das fliegende Personal anzustreben. Sonst werde die Einsatzplanung im internationalen Luftverkehr durch Einreisevorschriften von Ländern erschwert. (APA/red)