Die FIFA sorgt neuerlich für Wirbel. Diesmal geht es um die vermeintliche CO2-Neutralität bei der Weltmeisterschaft in Katar. Nun stellte sich heraus, dass der Fußball-Weltverband falsche Angaben machte. Nach Beschwerden aus fünf europäischen Ländern hat die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) die FIFA iabgemahnt. Die in der Schweiz ansässige FIFA habe bei der Kommunikation zur Klimaneutralität der WM die Regeln gegen unlauteren Wettbewerb verletzt, urteilte die Institution. In der Begründung hieß es, dass ein strenger Maßstab bei Behauptungen zum Umweltschutz gelte. Die FIFA sei diesem nicht gerecht geworden.

Die FIFA habe in der Kommunikation “teilweise absolute Aussagen verwendet und so den falschen und irreführenden Eindruck erweckt, die Fußball-Weltmeisterschaft sei bereits vor und während dem Turnier klima- bzw. CO2-neutral”, teilte die Lauterkeitskommission mit. Sie kam zu dem Schluss, es dürfe nicht behauptet werden, “Nachhaltigkeitsziele seien erreicht worden, solange keine definitiven und allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit oder zur Sicherung ihrer Durchführung vorliegen”.

Vor Beginn der Weltmeisterschaft hatte die FIFA einen Bericht erstellen lassen. Dieser taxierte die voraussichtlichen Emissionen auf 3,63 Millionen Tonnen Co2. Selbst wenn diese Schätzung einmal den definitiven Zahlen entsprechen sollte, blieb für die SLK unklar, ob die versprochene Kompensation überhaupt realistisch sei. Außerdem gab die FIFA an, sie habe den geschätzten CO2-Ausstoß bereits kompensiert und werde die zu einem späteren Zeitpunkt definitiv berechneten Emissionen vollständig kompensieren. Laut SLK wies sie die Kompensation jedoch nicht nach und legte auch kein Konzept vor, wie sie eine allfällige weitere Kompensation vornehmen werde.

SLK ermahnte FIFA

Die SLK ermahnte die FIFA, künftig auf die beanstandeten Aussagen zu verzichten – besonders darauf, dass die WM 2022 in Katar klima- bzw. CO2-neutral sei. Es sei denn, sie könne den vollständigen Nachweis der nach allgemein akzeptierten Methoden vorgenommenen Berechnung der CO2-Emissionen sowie den Nachweis der vollständigen Kompensation dieser CO2-Emissionen erbringen.

Die Lauterkeitskommission ist ein Organ, das die Werbeszene in der Schweiz reguliert. Sie erlässt Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von den Werbetreibenden umgesetzt werden. Rechtsverbindliche Kraft haben die Empfehlungen keine.