“Wir werden keine Rechtsmittel anmelden”, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochnachmittag mit. Damit bleibt es bei zwei Jahren bedingt für das Beschaffen von 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.

“Wenn die Bevölkerung Urteile nicht mehr versteht, dann ist das nicht das Problem der Bevölkerung, sondern das Problem des jeweiligen Justizsystems. Der Fall T. ist wieder ein solches Beispiel. Dass es hier keinen Freiheitsentzug gibt, ist für ganz viele nicht nachvollziehbar”, meint nun FPÖ-Chef Herbert Kickl in einem Statement auf Facebook.

Fall wirft weitere Fragen auf

Doch nicht nur das Urteil selbst macht Kickl “nachdenklich”, auch weitere Zusammenhänge in der Causa Teichtmeister seien “recht seltsam”, wie er betont.

“Herr T. hatte offenbar zigtausende einschlägige Videos und Bilder auf seinen Kommunikationsgeräten – angehäuft über einen sehr langen Zeitraum. Will man uns allen Ernstes erklären, dass er mit niemandem in diesem Zusammenhang kommuniziert hat? Alles auf Kommunikationsgeräten, aber nichts kommuniziert, nichts geteilt, nichts weitergeschickt, nichts Einschlägiges empfangen etc. Alles nur ganz für sich allein über eine ganz lange Zeit? Kein Netzwerk? Keine Mitbeteiligen etc.?”, heißt es in dem Statement.

Und weiter: “Zuerst ein Blitzprozess samt Blitzurteil. Keine tagelangen Verhandlungen, wie man das sonst für vergleichsweise Kleinigkeiten kennt. Und dann beruft die Staatsanwaltschaft auch nicht gegen das Urteil. Auch das geht ganz gegen die Linie in anderen Fällen gegen Personen, die im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen, wo sofort berufen wird. Hier aber könnte man meinen, es gilt das Motto: “Rasch den Deckel drauf und das war’s dann”, so Kickl abschließend.

"Rasch den Deckel drauf und das war’s dann”