Goldgruber war als dritter Zeuge in den U-Ausschuss zum “rot-blauen Machtmissbrauch” geladen, sollte zu angeblich überhöhten Gehältern der Mitarbeiter im Kabinett Kickl, nicht pauschalierte Überstundenzahlungen oder mutmaßlich freihändige Vergaben von Aufträgen an FPÖ-nahe Berater aussagen.

Doch dazu verspürte der ehemalige Generalsekretär keinerlei Lust. Goldgruber begründete seinen Boykott damit, dass der U-Ausschuss seiner Meinung nach nicht verfassungskonform sei. Außerdem entschlug er sich auch wegen der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung. Zudem fürchte er eine disziplinarrechtliche Verfolgung und berief er sich auf die Amtsverschwiegenheit.

Trotz der Aussagen des Ausschussvorsitzenden Wolfgang Gerstl, dass ihm im Fall der Aussageverweigerung eine Beugestrafe drohe, blieb Goldgruber bei seiner Haltung. Nach Hinweis von Verfahrensrichterin Christa Edwards verlas Goldgruber bei jeder einzelnen Frage einen seitenlangen Text, in dem er seine Entschlagung begründete.

Vorwurf an Goldgruber: "Verhöhnung des Parlaments"

ÖVP, Grüne und NEOS kritisierten Goldgruber massiv – unterstellten ihm eine „Verhöhnung des Parlaments“ und bezeichneten seinen Auftritt als “rotzfrech”. Die SPÖ erneuerte ihre Kritik an einem ihrer Ansicht nach fehlerhaften Antrag der ÖVP, der das Instrument U-Ausschuss zu beschädigen drohe.

Gegen Peter Goldgruber wird nun eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, außerdem soll er erneut vor den Ausschuss geladen werden.