Kinder ertränkt: Mutter (37) in Anstalt eingewiesen
Im Sommer ertränkte sie ihre beiden Kinder (7 Jahre, 7 Monate), nun stand jene Mutter (37) vor Gericht. Die Frau sei nicht zurechnungsfähig und wurde deshalb in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Weil sie ihre beiden Töchter am 24. Juli in Absdorf (Bezirk Tulln) getötet haben soll, ist eine Mutter (37) am Montag am Landesgericht St. Pölten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Laut einem Gutachter ist die Frau nicht zurechnungsfähig, ähnliche Taten sind wahrscheinlich. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Frau soll ihre Töchter im Alter von sieben Jahren und einem halben Jahr ertränkt haben. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Danach soll die sie mit ihrem Auto gegen einen Baum gefahren sein, dabei wurde sie verletzt. Der Richter fragte die Betroffene zu Beginn, ob sie wisse, warum sie heute da sei. “Natürlich. Weil ich meine Kinder getötet habe”, lautete die Antwort. Heute könne sie sich “eher vage” an den Vorfall erinnern, meinte die Angeklagte. Gefragt, wie sie sich ihre Zukunft vorstelle, meinte sie, sie wolle die Maßnahme durchmachen und sich dann ein neues Leben aufbauen.
"Keine wesentlichen Therapiefortschritte"
Die Frau leidet an einer psychotischen Depression, Angst- sowie Zwangsstörung. “Bisher gab es keine wesentlichen Therapiefortschritte”, sagte der Sachverständige Peter Hofmann. Die Frau habe eine schwerwiegende nachhaltige Störung. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit ähnliche Taten setze.
Kommentare
…dass niemand aus dem nahen Umfeld bemerkt hat, dass diese Frau psychisch schwer gestört ist. Nun sind zwei unschuldige Kinder tot.
Wie heißt sie denn, die arme Dame? Wird sie jetzt auf unsere Kosten gesundbegutachtet und dann unter neuer Identität wieder auf uns losgelassen? Was für eine Justiz.
Strafbarkeit setzt Schuldfähigkeit bei der Tatausführung voraus. Andernfalls bleibt nur noch die Massnahme. Zudem ist die Massnahme-Länge nicht vorgegeben, während Strafen richterlich genau fixiert werden müssen(Gestaltungsspielraum bieten vorgelagert Strafmass und Strafrahmen).
“Die Maßnahme durchmachen und sich ein neues Leben aufbauen”,da geht’s einem eiskalt über den Rücken,als es die Spinnerin am Kreuz noch gab,war das eine Maßnahme,ob sie immer gerecht war,wenn angewandt?Aber die Alte da noch einmal in Freiheit entlassen,wer sowas in seine Verantwortung nimmt,der ist auch ein Fall für den Maßnahmenvollzug,wer seine Kinder so kaltblütig ertränkt,der/die hat draußen niemehr was verloren,Schwächere sind in Gefahr so jemande/r/ns Opfer zu werden.
Darauf kannst dein ganzes Vermögen wetten, dass das Urteil lautet, “Einweisung in eine Anstalt”. Wie lange wird es dauern, dann kommt sie in spätestens 5 Jahren aus der Anstalt. Dass das Leben von Kindern und von Menschen heute in der Demokratie nichts wert ist, kannst täglich in den Medien in Erfahrung bringen. Mir kommt so vor, die Häfen sind so voll, da müssen einige schonend untergebracht werden. Eine geeignete Substanz würde das Problem für den Steuerzahler kostenschonend lösen.
Es würde mich interessieren, wenn die Frau Ihre Tochter wäre, ob Sie da auch so reden würden. Zeigt nicht unbedingt von einem besseren Charakter. Ausser, dass sie sich schon längst selbst eingestanden hat, psychisch krank zu sein. Sie wird ihr ganzes restliches Leben in ihrem eigenen Gefängnis sein. Das mit neuem Leben aufbauen, sagte sie höchstwahrscheinlich unter starker Psychopharmaka. Es gibt schwer kranke Menschen, die immer lächeln und glücklich sind, aufgrund Aufheller.
@colombo:
du hast augenscheinlich null ahnung, was eine einweisung in ein forensisches zentrum bedeutet…