Kommende Woche startet der wohl spektakulärste Fall Deutschlands: Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder muss sich wegen Kinderpornographie vor Gericht verantworten. Der ehemalige Liebling der Nation bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Nun äußerte sich sein Anwalt Ulrich Sommer bei RTL zur Causa.

Anwalt verteidigt seinen Mandaten im TV

„Er weiß, was er gemacht hat. Er weiß auch, dass man das als Fehler bezeichnen kann. Und er weiß, dass er sich seiner Verantwortung stellen muss.“ Zwar sei der ehemalige Nationalspieler „natürlich nicht“ pädophil, sagte der Jurist. Aber: „Herr Metzelder selber war über sich selbst erschrocken, als das alles aufgetaucht ist, über sich erschrocken, dass es so etwas wie ein Doppelleben gibt.“ Es gebe „diesen Kick auch mit Dingen, die man tunlichst nicht angefasst haben sollte.“

Metzelder (40) ist in 29 Fällen angeklagt, ihm wird vorgeworfen „wegen des Unternehmens, einer anderen Person Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen“, wie das zuständige Düsseldorfer Amtsgericht im Februar mitteilte. In einem weiteren Fall ist Metzelder außerdem wegen „Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften“ angeklagt. Mitangeklagt ist eine Kurzzeitfreundin Metzelders, die ihn, laut Anwalt, zu den taten angestiftet haben soll. Für sie gilt ebenfalls die Unschuldsvermutung.

Belastende Fotos am Handy sichergestellt

Nicht abzustreiten ist, dass auf dem Smartphone des Ex-Kickers tatsächlich kinderporonographisches Material gefunden wurde, allerdings „gerade nicht eine Menge“, sagt Sommer. „Das ist ja das Problem, das wird immer maßlos übertrieben. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Benutzen eines Bildes in der Strafbarkeit ganz erheblich unter dem angesiedelt sein muss, was dann beim tatsächlichen Missbrauch erfolgen muss.“