
Kindeswohl ist kein dauerhafter Asyl-Grund
Abschiebungen dürfen auch vorgenommen werden, wenn Kinder davon betroffen sind. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt ein Bericht eines unabhängigen Expertenbeirats, der sich mit rechtlichen Fragen im Fremdenwesen befasst hat.

Das Kindeswohl hat demnach eine zentrale Bedeutung – setzt aber nicht automatisch rechtsstaatliche Entscheidungen außer Kraft. So lautet das Fazit einer unabhängigen Expertenkommission, die sich mit Fragen des Kindeswohls im Bereich Fremden- und Asylwesen befasst hat. Demnach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in solchen Fragen in Österreich umfassend ausgeprägt, was unter anderem dadurch zum Ausdruck kommt, dass es klare Richtlinien gibt, wie Verfahren zu führen sind sowie starke Rechtsschutz-Instrumente.
Klares Fazit der Experten
Wichtigster Punkt: Weil laut der Einschätzung der Experten ein öffentliches Interesse an einem funktionierenden Asylsystem besteht, können rechtsstaatliche Entscheidungen, die eine Ausreiseverpflichtung enthalten, nicht allein durch die Beteiligung von Minderjährigen ausgehebelt werden. Im Klartext: Kinder sind kein ausreichender Grund, um eine Abschiebung zu verhindern.
Der Fall Tina löste eine Debatte aus
Das Thema wird in Österreich immer wieder diskutiert, zuletzt etwa bei der Abschiebung der zwölfjährigen Tina und ihrer fünfjährigen Schwester zu Jahresbeginn nach Georgien. Damals hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis für ein Bleiberecht der Mädchen demonstriert.
Kommentare
Georgien ist kein Land aus dem man flüchten muss, ganz im Gegenteil, es ist ein aufstrebendes Tourismusland, sehr schön, mit viel Kultur und gutem Wein 🤭, daher war die Debatte ob man diese Familie abschieben darf oder nicht obsolet.
Sogenannte Ankerkinder!
Asyl denen die tatsächlich einen Anspruch haben.
Aber nicht denen die sich aussuchen, von einem sicheren Land kommen, wo sie sich in der EU niederlassen können.
Für das Wohl von Kindern sind in allererster Linie deren Eltern verantwortlich. Es sind ihre Nachkommen, sie haben sie gezeugt. In zweiter Linie ist es ihr Heimatstaat.
Aber eben sicher nicht irgendwer, also kein fremder Staat.
Die zeugen massenhaft Nachwuchs und wir sollen dann dafür arbeiten, dass die versorgt werden können. Wir sind ja nicht deren Sklaven.
Diese Expertise hebelt jedenfalls den gängigen Trick aus, mit Kindern einzuwandern oder sie auch erst hier zu zeugen um dann über die Mitleidsmasche hier bleiben zu können und womöglich dauerhaft versorgt zu werden.
Wenn es einmal jemanden geben sollte der 100 Mio. verfolgten Christen, dann haben die auch einen wirklichen Asylgrund. Aber es kommen ja leider überwiegend solche, die hier ohne Mühe ein angenehmes Leben haben wollen. Die Islamisten davon freuen sich schon auf den Tag an dem auf dem Stephansdom der Halbmond montiert wird und sie das Land endgültig erobert haben.
Man kann sich innerhalb Europas nicht einfach aussuchen, wo man leben mag.
Sonst würden alle Menschen in nur etwa fünf Ländern leben… und die anderen wären komplett leer.
Unabhängig davon erwarte ich mir, dass die Regierung sämtliche mehrfach kriminellen Migranten sowie schwer kriminelle Asylanten … in einem raschen Verfahren das Aufenthaltsrecht verlieren und rigoros abgeschoben wären!
Dort wo es kein Abkommen gibt, muss man -finde ich die Kriminellen mit Fallschirmen über eine sichere Zone abwerfen.
Sicherheit ist ein Grundrecht unserer Bürger! …
Eine der Grundideen der EU ist der freie Personenverkehr, also ja, in dem Sinne kann man sich einfach aussuchen, wo man leben mag.
Jetzt haben es die Linken, inkl. der Justizministerin Zadic, auch von einer eigens dafür eingesetzten Kommission ganz offiziell: Kinder sind kein ausreichender Grund, um eine Abschiebung zu verhindern.
Dein Kommentar und der Artikel geben eine Halbwahrheit wieder, die die Kommission so nicht festgestellt hat. Es ging nie darum, ob Kinder ein Grund sind, eine Abschiebung zu verhindern. Das Kindeswohl ist bei der Entscheidung einer Abschiebung in Betracht zu ziehen, das war vorher rechtlich verankert und hat sich jetzt auch nicht geändert. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass der Faktor des Kindeswohls in der Praxis nicht ausreichend beachtet wird, dass die Einbeziehung des Kindeswohls nicht einheitlich oder transparent abläuft, und dass es an Regelungen fehlt, damit die Behörden den Einfluss einer Abschiebung auf das Kindeswohl konsistent bewerten können, so wie es geltendes Recht verlangen würde.
Es wäre eine positive Überraschung, wenn sich die Politik dieses Landes an Gesetze halten sollte. Ich glaube nicht mehr an Wunder.
@Elhefteropoulos
Sie beziehen sich auf die Griess-Kommision, also ein Gruppe von Vertretern von Grün und Links, ohne legistische Legitimation, die das so befunden hat. Jede pro-Asyl-NGO sagt ähnliches. Gleichzeitig gibt es eine vom Innenministerium eingesetzte Kommission, die zur Erkenntnis kam, dass jeder Fall einzeln zu betrachten sei – was der Fall ist – dass aber das Kindeswohl nicht ein Abschiebung verhindert, wenn die Eltern sich gesetzeswidrig verhalten haben.
Für eine Trennung der Kinder von den Eltern kann ja auch niemand sein. Es muss einfach aufhören mit den jahrelang andauernden Asylverfahren mit unendlichen Berufungsmöglichkeiten.
Diese Leut´ sollen sich lieber um die eigenen Kinder (oder die der Verwandten) kümmern, damit diese nicht vor der Play Station oder auf tictoc verkümmern, verwahrlosen und verblöden.
Genau sonst werden sie noch irgendwann zu exxpress Lesern.