Der Salzburger Energy-Drink-Hersteller Red Bull ist mit einer Klage im Zusammenhang mit einer früheren Hausdurchsuchung der EU-Wettbewerbshüter vor Gericht abgeblitzt. Red Bull wollte das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg dazu bewegen, eine EU-Kartellrechtsentscheidung auszusetzen – doch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am Freitag abgelehnt. Das geht aus einer Mitteilung auf der Internetseite des Gerichts hervor.

Das EU-Gericht gewährt in der Regel nur dann einstweilige Maßnahmen, die einen vorübergehenden Rechtsschutz bieten, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Zudem ist nachzuweisen, dass sie durch die Maßnahmen der Behörden einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleiden werden.

Firmenräumlichkeiten im März durchsucht

Die Europäische Kommission hatte im März wegen des Verdachts illegaler Absprachen und Verstöße gegen die EU-Kartellregeln Firmenräumlichkeiten durchsucht. Red Bull hatte daraufhin die Razzia angefochten und behauptet, die Vorwürfe seien unbegründet und die EU-Wettbewerbshüter hätten keine ausreichenden Hinweise auf wettbewerbswidriges Verhalten gefunden, als sie die Razzia beschlossen hatten.