Knallharter Rüffel für Staatsanwälte: "Der Zweck heiligt NICHT die Mittel"
Noch mehr Probleme für die ohnehin schon unter Druck stehende Justizministerin Alma Zadic: Jetzt kritisiert die Rechtsschutzbeauftragte der Republik deutlich die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Zitat: “Der Zweck heiligt NICHT die Mittel”. Und die Juristin nennt dazu mehrere Details.
Was bereits viele Anwälte vermuteten, wird nun von der Rechtsschutzbeauftragten der Republik bestätigt: Die “Krone” zitiert aktuell aus dem 13 Seiten langen Bericht von Dr. Gabriele Aicher, die massiv die spektakulären Hausdurchsuchungs-Aktionen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kritisiert. Immerhin haben diese Razzien und die dabei an ganz bestimmte Medien weitergegebenen Chats für eine Regierungskrise in Österreich gesorgt, bei der auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz zurücktrat. Wie exklusiv berichtet, wird durch die illegalen Leaks auch das Wochenblatt “Falter” belastet – ebenso wie ein Oberstaatsanwalt, dessen Lebenspartnerin mit der Auswertung der brisanten Chats beauftragt worden ist.
Massive Kritik am Vorgehen der WKStA
Das sind die bisher bekannten Kritikpunkte im Detail:
Die Hausdurchsuchung in dem beschuldigten Medienunternehmen (Tageszeitung “Österreich) sei rechtswidrig gewesen und “nicht ein bloßer Formfehler”. Die Rechtsschutzbeauftragte sah “keinen dringenden Tatverdacht” bei den Ermittlungsmaßnahmen gegen die Berufsgeheimnisträger, berichtet die “Krone”.
Der Verdacht gegen sämtliche Beschuldigte beruhe “auf Zufallsfunden aus der Auswertung der bei Thomas Schmid sichergestellten Daten”: Die Verwertung sei “ohne Einhaltung der üblichen Regulatorien für Überwachungsmaßnahmen” durchgeführt worden. Die Rechtsschutzbeauftragte Dr. Gabriele Aicher stellt dabei die Frage, ob diese Zufallsfunde deshalb überhaupt “im Akt verwertbar” wären.
Außerdem rüffelt Dr. Aicher die Justiz, dass alle Verfahren gegen alle Beschuldigte unter jenem gegen Heinz-Christian Strache geführt werden. Die Folge ist klar: Es entscheidet immer der selbe Richter über alle Vorgänge.
Rechtschutzbeauftragte "zutiefst beunruhigt"
Und die Rechtsschutzbeauftragte stellt klar: “Wer den Rechtsstaat vertritt, hat sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaats zu halten. Ich sehe in den letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit.” Dr. Aicher betont auch: “Ich nehem wahr, wie fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben. Und das berunruhigt mich zutiefst.”
Diese Meinung und dieser Bericht der Rechtsschutzbeauftragten sind für die “Krone” durchaus erfreulich. Immerhin wird auch der Herausgeber und Chefredakteur dieses Verlagshauses mehrfach namentlich in den Chats erwähnt, die sich in der Hausdurchsuchungs-Anordnung und im Akt zum Tatverdacht der Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue finden.
Gegen den “Krone”-Chefredakteur und die beiden ebenso im Akt genannten “Krone”-Mitarbeiter gibt es aber keinerlei Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings kann auch die “Krone”-Spitze nicht ausschließen, dass die Korruptionsermittler der WKStA nicht schon längst auch eine Hausdurchsuchung in der “Krone”-Zentrale in der Muthgasse und an Privatadressen geplant haben könnten.
WKStA reagiert: "Alles rechtmäßig"
Überaus schnell kontert die WKStA auf die Vorwürfe der Rechtsschutzbeauftragten. In einer Aussendung betonen die Korruptionsermittler: “Sämtlichen am 6. Oktober durchgeführten Hausdurchsuchungen lag eine vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien bewilligte Durchsuchungsanordnung der WKStA zu Grunde.”
Außerdem hätten die Anordnungen eine “ausführliche Begründung der Verdachtslage” enthalten. Nochmals wird von den Staatsanwälten betont, dass die Anordnung ausschließlich die Online-Peilung von Mobiltelefonen umfasst hat, und die Inhaltsüberwachung der Telefonanschlüsse “nicht beantragt” worden sei. Und: “In Anbetracht dieser Kritikpunkte legte die WKStA eine Beschwerde mit einer ausführlichen Stellungnahme dem Gericht vor”. Die Kritikpunkte würden nämlich “ein missbräuchliches Amtshandeln suggerieren”.
Kommentare
Die Art und Weise wie kaltschnäuzig der Kritik der Rechtsschutzbeauftragten geantwortet wird zeigt mir persönlich das sich hier eine Instanz scheinbar verselbständigt zu haben scheint und nach den eigenen Spielregeln spielt.
Was als Krise der Politik begann, beginnt mehr und mehr eine Krise der Justiz zu werden
Mein persönlicher Eindruck, das Jagdfieber hat bei manchen dazu geführt sich in Graubereiche zu begeben die unser Rechtssystem schwer belasten und schädigen können.
Mich würden ja die gesamten 13 Seiten des Berichts interessieren, nicht nur ein paar Sätze, die möglicherweise aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Könnte die Aufdecker vom exxpress nicht bitte den vollen Bericht hochladen oder verlinken?
Und da ich immer wieder von Hochverrat lese:
§ 242 StGB Hochverrat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
Es wurde weder Gewalt angewendet noch angedroht, auch nicht versucht gewaltsam Verfassungen abzuändern oder Staatsgebiet abzutrennen. Diejenigen, die das Narrativ vom “Hochverrat” kolportieren, haben offenbar keine Ahnung was das überhaupt bedeutet.
Immer mehr Menschen sind über die Vorgänge in der Justiz und in unserer Republik beunruhigt. Nur eine nicht, die Frau Minister Alma Zadic. Sie lässt “alle in Ruhe arbeiten”. Ist Justizminister so eine Art Nebenjob, wo man nur nirgends anstreifen braucht?
Wenn Rufmord statt Unschuldsvermutung durch missbräuchliches Amtshandeln erfolgt, ist es keine “Suggestion” Genossen.
Die Punkte der Rechtsschutzbeauftragten für die StPO (es gibt noch drei andere zB für das SPG) muss man ernst nehmen. Fr. Dr. Aicher-Hadler ist eine angesehene, sehr erfahrene Juristin, die gemeinsam vom VfGH-Präsidenten, dem Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und dem Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages für diese Rolle vorgeschlagen und von Justizministerin Zadic (!) ernannt wurde. Bitte also keine parteipolitischen Hineindeutereien darüber, wie sie ihre Amt ausübt. Aber bitte auch ein bisschen Klarstellung, was ihre Aufgabe ist: Sie muss in Fällen, wo verdeckte Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden, wie etwa das Anpeilen der Handys von Leuten mit Aussageverweigerungsrecht, gewissermaßen die Position des Verdächtigen einnehmen, um mögliche Rechtswidrigkeiten und Grundrechtseingriffe zu kontrollieren (klarerweise kann man da nicht den Anwalt des Verdächtigen heranziehen). Sie kann sogar Beschwerde gegen derartige Ermittlungsmaßnahmen einlegen. Konkret kann es bei der Rüge von Dr. Aicher-Hadler also eigentlich nur um die Handypeilung der beschuldigten Fellner-Brüder als Medieninhaber gehen, die sich auf das Redaktionsgeheimnis berufen können. Diese geplanten Handypeilungen wurden ihr vor der richterlichen Genehmigung – entgegen der Bestimmungen des § 147 StPO – nicht vorgelegt. Das ist ein klarer Fehler der WKStA, den sie aber nach deren Angaben noch VOR der Hausdurchsuchung bemerkt, geheilt und auch veraktet hat. Dass eine StA auch bei Zufallsfunden aktiv werden darf und muss, steht eigentlich außer Frage. Sollte eine oder sogar alle der Hausdurchsuchungen, bei denen der ursprüngliche Zufallsfund gemacht wurde, als rechtswidrig qualifiziert werden, so kann er laut OGH zwar nicht zur Begründung von anderen prozessualen Zwangsmitteln wie Hausdurchsuchungen oder für die Anklageerhebung selbst verwendet werden. In einer Hauptverhandlung, die all diesen Ermittlungen folgt, darf so ein Zufallsfund hingegen sehr wohl als Beweismittel verwendet werden. Bislang ist mir nicht bekannt, dass ein Gericht eine Rechtswidrigkeit einer der Ermittlungsmaßnahmen festgestellt hat. Die diversen Beschuldigten sollten sich also nicht allzu große Hoffnungen machen, dass diese Beweise nicht zur Wahrheitsfindung beitragen können. Und der Exxpress kann sein Getöse etwas herunterschrauben. Man sieht schlicht und einfach, dass die Institutionen, des Rechtsstaates – inklusive der Kontrollorgane – ihren Aufgaben nachkommen. Das ist aber kein Grund, die zugrundeliegenden mutmaßlichen Delikte (Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit) und ihre Schwere zu vergessen….
Und man sollte aber auch nicht vergessen, wie linksversieft die WKStA ist und dass sie permanent illegal Daten an ihre befreundeten Medien weiterleitet sowie sehr einseitig agieren (Was passiert bei den Wiener Skandalen KH Nord und Chorherr? – Ach ja, SPÖ und Grüne das sind die Guten und Supersauberen). Die WKStA und die gesamte Justiz haben sich schon auch an die Gesetze zu halten, haben Recht zu sprechen (und zwar in dem Sinne, wie es der Gesetzgeber einst beschlossen hat), aber auf keinen Fall haben die Politik zu machen. Übrigens passt da die WKStA sehr gut zum ORF. Der hält auch seine eigenen Gesetze nicht ein und versteht sich als politischer Gestalter im Land. Alles was nicht stramm links ist, wird attakiert
@Diodorus Ihre weltanschaulich geprägten Verschwörungstheorien können Sie gerne weiterspinnen. Überzeugender werden sie dadurch nicht. Die WKStA erhebt gegen alle möglichen Verdächtigen aus allen Parteien (lediglich NEOS Ermittlungen aus Vergangenheit oder Gegenwart sind mir nicht bekannt). Bitte etwas gelassener bleiben.
@Diodorus Siculus: Sie haben vollkommen Recht! Man hört auch nichts von Ermittlungen gegen Pilz, der ja 9 oder 11, die genaue Zahl habe ich vergessen, Verfahren offen haben soll.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel? Warum sagt das keiner den Linken?
Die Rechtsschutzbeauftragte der Republik spricht aus, was eigentlich jedem Bürger, der nicht ideologisch verblendet ist, klar sein muss! Es wäre nun an der Zeit, die Vorgänge innerhalb der WKStA lückenlos –
von einer unabhängigen Kommission – aufklären zu lassen.
Super, dass der Exxpress darüber berichtet. Dem ach so seriösen und objektiven ORF ist diese Kritik keine Zeile wert. Diese Justiz in Gleichschritt mit dem Mainstream Presse macht mir Angst. Natürlich muss Korruption und Machtmissbrauch aufgedeckt und bestraft werden, aber die Vorgehensweise der österreichischen Justiz erinnert erschreckend an alles was man in Geschichte über Diktaturen gelernt hat.
Die junge Frau ist der Aufgabe als Justizministerin nicht gewachsen, bzw. verfolgt eine bestimmte Agenda.
So funktioniert das also: wer es wagt, hier die Unrechtmäßigkeiten aufzuzeigen, wird sofort bedroht, eingeschüchtert. Der linke Deepstate ist in Österreich bereits perfekt ausgebaut. Bleibt nur die Frage, ob man den noch aufbrechen kann, damit Gerechtigkeit wieder Platz findet.
Die Kritik der Rechtsschutzbeauftragten ist sicher völlig haltlos, wie das Kritiken von Kontrollorganen ja üblicherweise sind.
Deshalb wird die Ministerin Zadic dieser Kritik erst gar nicht nachgehen, von sonstigen Massnahmen oder gar einer Untersuchung ganz zu schweigen.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, in der laufend die Hände gewaschen werden.
das fürchte ich auch – durchtauchen, bis der Meister (PP) spricht.
Zutiefst beunruhigt bin ich nur über die ständigen rechtswidrigen Verordnungen der Regierung und die Angriffe auf Ministerien die nicht in türkiser Hand sind.
Man kann immer alles umdrehen, auch wenn es noch so weit hergeholt ist. Aufwachen!
Sie sagen es! Es grüßt ein Aufgewachter!
Ja, der Zweck heiligt angeblich nicht alle Mittel. Aber wenn eine StA liefern soll dann liefert sie. Ich spreche da aus der Erfahrung eines Staatsbürgers der vor 5 Jahren auch in die Mühlen geraten ist (inkl. Hausdurchsuchung). Die Begründung für die Hausdurchsuchung war wirklich an den Haaren herbeigezogen, aber wenn ein entsprechend “wichtiger” Politiker bedroht wird dann MUSS geliefert werden, egal wer und wie. Das Sittenbild das sich mir damals gezeigt hat passt wunderbar in die jetzigen Geschehnisse.
Es verdichtet sich immer mehr: Klenk und Pilz dürften direkt mit der WKStA zusammenarbeiten, Klenk hat sich ja schon vor geraumer Zeit damit auf Twitter gebrüstet.
Und Klenk kennen wir ja seit dem Ibiza Video sehr gut. Da hat er mit einem Redakteur der Süddeutschen auf 4 Minuten zusammen geschnitten und versichert, sonst sei nichts Entlastendes auf dem Video zu sehen und vermittelt, der Rest des Videos sei gaaaanz arg und deswegen kann man es nicht veröffentlichen. Heute wissen wir es besser.
Und wer sagt uns, dass Klenk in seiner emsigen Zusammenarbeit mit der WKStA nicht auch die Chats ähnlich kreativ bearbeitet hat, wie das Ibiza Video.
Die Sache stinkt zum Himmel! Abgesehen davon, dass hier offensichtlich auch noch das Recht gebrochen wird, um das Ziel zu erreichen.
Es hat mich überrascht, dass die Krone heute den Artikel veröffentlich hat. Es ist für viele in dem Land bereits offensichtlich, dass hier die gleichen Linken Netzwerke arbeiten wie bei dem Ibiza Video und es scheinen auch immer die gleichen Namen auf. Die Rechtfertigung der WKSTA ist lächerlich ich erwarte mir sofort eine interne Prüfung.
Beurteilung der WKStA: rd. 69 % gut/sehr gut
Rückzug Kurz ganz: rd 2/3 ja
so schaut´s aus !!!!
Aber nur aufgrund dauerhafter linker Manipulationen!
Gerade veröffentlichte Umfrage: ” Wie bewerten Sie die Postings von @wagner ” 35 % -Soll einmal ganze Sätze zu schreiben lernen; 35 % -Ist sicher Beamter mit hoher Pension im Früh-Ruhestand und fürchtet um seine zukünftigen Erhöhungen; 30 % – Ist sicher Beamter im roten Bereich und fürchtet um seine Aufstiegschancen; 674,6 % – Soll ich diesen @ wagner kennen ?
@Dr. (Dragomir?) P: Angesichts Ihrer Umfrage Methodologie (und bei diesen Mathematik Kenntnissen) wären Sie geeignet, im Meinungsforschungsinstitut von Frau Beinschab zu arbeiten.
Auf wessen Vorschlag hin war die Dame ernannt worden? – Der ÖVP? Oh, welch Überraschung.
@Karl, wollen Sie damit sagen, dass die Kritikpunkte nicht gegen das EU-Recht verstößen? Genau was man auch den Polen vorwirft…
Ist das die neue Weisswäscherei?
Frau Dr. Aicher ist seit 2016 Erste Generalanwältin in der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof.
Die Rechtsschutzbeauftragte Dr Aicher ist beunruhigt über die Entwicklung der Justiz!
Wie lange ist es her, dass S. Kurz Journalisten zu einem Hintergrundgespräch ohne Klenk eingeladen hat. Wie lange ist es her, dass S. Kurz es gewagt hat Teile der Justiz zu kritisieren und rote Netzwerke in der Justiz vermutet hat.
Es ist noch nicht so lange her, dass A. Hanger von linken Zellen in der Justiz gesprochen hat.
Jetzt muss recherchiert werden und sicher gestellt werden, dass die Justiz unabhängig ermitteln kann. Zadic kann nicht mehr Ministerin sein, denn sie kommt politisch aus einer eindeutigen Ecke. Kogler ist als Vizekanzler und vehementer Verteidiger der unabhängigen Justiz nicht weiter tragbar. Kanzler Schallenberg sollte jetzt Haltung zeigen und klar und öffentlich für die rasche Aufklärung sorgen. Sollten sich die massiven Vorwürfe gegen einzelne Staatsanwälte erhärten muss rasch gehandelt werden. Ebenso muss es eine rasche Aufklärung der Vorwürfe gegen S. Kurz geben. Es geht uns alle an, denn wir BürgerInnen haben das Recht und den Anspruch auf eine unabhängige Justiz.
Sollten sich die Vermutungen von S. Kurz und A. Hanger die Justiz betreffend bewahrheiten wäre das ein Skandal der Extraklasse. Mit der Veröffentlichung von privaten Chats mit dem bewussten Veröffentlichen in ganz bestimmten Medien einen amtierenden von den BürgerInnen gewählten Kanzler zum Sturz zu bringen wäre meines Erachtens nicht nur Amtsmissbrauch sondern Hochverrat.
10O Prozent Zustimmung
Vollkommen richtig!!!
100% Zustimmung dran bleiben und bitte alles aufklären.
Dem nur das Versagen als “Kulturprojekt” mit einseitiger selektive Berichterstattung im Gis-ORF auch als Missbrauch füge ich an. Mit Halbwahrheiten zu ganzer Lüge sollte auch ins Logo hinein.