Was bereits viele Anwälte vermuteten, wird nun von der Rechtsschutzbeauftragten der Republik bestätigt: Die “Krone” zitiert aktuell aus dem 13 Seiten langen Bericht von Dr. Gabriele Aicher, die massiv die spektakulären Hausdurchsuchungs-Aktionen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kritisiert. Immerhin haben diese Razzien und die dabei an ganz bestimmte Medien weitergegebenen Chats für eine Regierungskrise in Österreich gesorgt, bei der auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz zurücktrat. Wie exklusiv berichtet, wird durch die illegalen Leaks auch das Wochenblatt “Falter” belastet – ebenso wie ein Oberstaatsanwalt, dessen Lebenspartnerin mit der Auswertung der brisanten Chats beauftragt worden ist.

Massive Kritik am Vorgehen der WKStA

Das sind die bisher bekannten Kritikpunkte im Detail:

Die Hausdurchsuchung in dem beschuldigten Medienunternehmen (Tageszeitung “Österreich) sei rechtswidrig gewesen und “nicht ein bloßer Formfehler”. Die Rechtsschutzbeauftragte sah “keinen dringenden Tatverdacht” bei den Ermittlungsmaßnahmen gegen die Berufsgeheimnisträger, berichtet die “Krone”.

Der Verdacht gegen sämtliche Beschuldigte beruhe “auf Zufallsfunden aus der Auswertung der bei Thomas Schmid sichergestellten Daten”: Die Verwertung sei “ohne Einhaltung der üblichen Regulatorien für Überwachungsmaßnahmen” durchgeführt worden. Die Rechtsschutzbeauftragte Dr. Gabriele Aicher stellt dabei die Frage, ob diese Zufallsfunde deshalb überhaupt “im Akt verwertbar” wären.

Außerdem rüffelt Dr. Aicher die Justiz, dass alle Verfahren gegen alle Beschuldigte unter jenem gegen Heinz-Christian Strache geführt werden. Die Folge ist klar: Es entscheidet immer der selbe Richter über alle Vorgänge.

Rechtschutzbeauftragte "zutiefst beunruhigt"

Und die Rechtsschutzbeauftragte stellt klar: “Wer den Rechtsstaat vertritt, hat sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaats zu halten. Ich sehe in den letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit.” Dr. Aicher betont auch: “Ich nehem wahr, wie fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben. Und das berunruhigt mich zutiefst.”

Diese Meinung und dieser Bericht der Rechtsschutzbeauftragten sind für die “Krone” durchaus erfreulich. Immerhin wird auch der Herausgeber und Chefredakteur dieses Verlagshauses mehrfach namentlich in den Chats erwähnt, die sich in der Hausdurchsuchungs-Anordnung und im Akt zum Tatverdacht der Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue finden.

Gegen den “Krone”-Chefredakteur und die beiden ebenso im Akt genannten “Krone”-Mitarbeiter gibt es aber keinerlei Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings kann auch die “Krone”-Spitze nicht ausschließen, dass die Korruptionsermittler der WKStA nicht schon längst auch eine Hausdurchsuchung in der “Krone”-Zentrale in der Muthgasse und an Privatadressen geplant haben könnten.

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WKStA reagiert: "Alles rechtmäßig"

Überaus schnell kontert die WKStA auf die Vorwürfe der Rechtsschutzbeauftragten. In einer Aussendung betonen die Korruptionsermittler: “Sämtlichen am 6. Oktober durchgeführten Hausdurchsuchungen lag eine vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien bewilligte Durchsuchungsanordnung der WKStA zu Grunde.”

Außerdem hätten die Anordnungen eine “ausführliche Begründung der Verdachtslage” enthalten. Nochmals wird von den Staatsanwälten betont, dass die Anordnung ausschließlich die Online-Peilung von Mobiltelefonen umfasst hat, und die Inhaltsüberwachung der Telefonanschlüsse “nicht beantragt” worden sei. Und: “In Anbetracht dieser Kritikpunkte legte die WKStA eine Beschwerde mit einer ausführlichen Stellungnahme dem Gericht vor”. Die Kritikpunkte würden nämlich “ein missbräuchliches Amtshandeln suggerieren”.