
Kocher knallhart: 3G-Verweigerer bekommen kein Arbeitslosengeld
Im Zuge der seit Anfang November geltenden 3G-Regel am Arbeitsplatz hat Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) auch für das Arbeitsmarktservice (AMS) konkrete Richtlinien vorgegeben. In einem Erlass hielt der Minister fest, für welche Leistungen des AMS 3G gelten soll und ab wann sogar Streichungen des Arbeitslosengeldes denkbar sind. Wer sich weigert, wegen 3G einen neuen Job zu suchen, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
“Beim AMS gelten dieselben Regelungen wie am Arbeitsplatz. Arbeitssuchende, die sich weigern einen 3G-Nachweis zu erbringen, können nicht vermittelt werden und können daher auch kein Arbeitslosengeld erhalten,” so Kocher in einer Aussendung vom Montagnachmittag.
Auch für Schulungen und Bewerbungsgespräche gilt die 3G-Regel. Wer für Schulungstermine keinen 3G-Nachweis erbringt, erhält für diesen Tag kein Arbeitslosengeld. Generellen 3G-Verweigerern in Schulung kann sogar für 6 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen werden.
Wer wegen 3G kündigt, wird für vier Wochen gesperrt
Selbiges gilt für Bewerbungsgespräche, wer hierfür keinen Nachweis bringt, verliert seine Unterstützung für 6 Wochen, im Wiederholungsfall sind es sogar 8 Wochen. Für 4 Wochen gestrichen wird das Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitsplatz wegen der 3G-Regel selbst gekündigt wird. Im Parteienverkehr im AMS gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Erneut betont das Ministerium zudem, dass Stellen, für die ein Impfnachweis verlangt wird, nicht automatisch als unzumutbar gelten: “Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Impfung, so müssen sich auch ungeimpfte arbeitslose Personen bewerben”, hießt es in der Aussendung. Dass Arbeitnehmer keine vom AMS Stellen ablehnen konnten, für die eine Impfung verlangt wurde, hatte bereits im Sommer für Aufregung gesorgt. (APA)
Kommentare
Die Leibeigenschaft ist bei AMS zurück…
Na bravo, die Verweigerer zahlen in das System genausoviel ein wie, die Impflinge und dann getraut sich so ein nicht gewählter Wichtigtuer, denen das zu streichen. Wo bleibt der Aufschrei merken die Menschen noch immer nicht, was hier eigentlich abgeht. Und die Spaltung geht munter weiter und ich sehe schon das Kopfnicken. Wir nähern uns der 30er Jahre und keiner merkt es. Traurig
Kann mir nicht vorstellen dass das von irgend einem Gesetz gedeckt ist
Bravo Herr Kocher. Die Verweigerer kosten dem Steuerzahler auch so schon sehr viel Geld.
Youtube-Kanals: bpa23 “2G Beschwerde”.
Das ist meine Stellungsnahme zu 2G. Und ein kurzer Seitenhieb auf Herrn Kopf.
Kocher sein Statement kannte ich bis dahin nicht.
Sind wir eigentlich noch ein Rechtsstaat oder kann 2021 ein Minister nach Gutsherrenart ohne Gesetzesgrundlage nach Gutdünken bindende Regeln erlassen? Hat das Parlament hierzulande noch was zu sagen? Wie sehen das Juristen unter den Lesern?
Zunächst ist der Herr Minister am Zug, indem er einen Beleg für die Schutzwirkung dieser Impfungen vorlegt. Kann er das nicht, ist folglich 3G unzulässig.
Schön gesagt! Aber das muss man juristisch einfordern. Und selbst wenn das Gericht in diesem Sinne entscheidet: was passiert dann?
Ist illegal, da es eine Versicherungsleistung ist 😉
Ja klar die Hackler die ihren Job verlieren, noch mal das Geld streichen, das beweist das diese Regierung für die eigene Bevölkerung nichts übrig hat! Lieber das Geld den Zuwanderern als Mindestsicherung auszahlen, anstatt den Hacklern dies sich selbst einbezahlt haben. Gehts noch?
Es mag ja keine andere Lösung geben, aber Tatsache ist, daß die Regierung unter Kurz, anderes verkündet hat.
Diese Politik ist verl….n
Schön was wir für knallharte Looser in der Regierung haben. In der freien Marktwirtschaft würden die knallhart entsorgt.
> Gudrun Gut
In der doch nicht ganz so freien Marktwirtschaft gibt es bekanntlich auch so Graubereiche wie Kammern, WiFo u. ä. “Institutionen”, wo es doch sehr freunderlwirtschaftlich zugeht . . .
Peinlich und zu spät – Meldungen, wie es wirklich zugeht, sind ja schon viral…