Inzwischen sind Handys keine Telefone mit Zusatzfunktion mehr, sondern Hochleistungscomputer mit Kamera, Aufnahmegerät, Internet und vielem mehr.

Leider kann man nicht davon ausgehen, dass Schüler sich grundsätzlich an Schulregeln halten, sondern muss dies kontrollieren und überprüfen. Gerade was das Thema Fotografieren, Filmen und illegales Mitschneiden von Gesprächen und vor allem die anschließende ebenfalls illegale Veröffentlichung in verschiedenen Onlinekanälen oder über Messengerdienste betrifft, ist dieses Thema sehr heikel.

Überall dort wo das Handy sinnvoll und legal genutzt wird, kann man von der Kontrolle der Regeln und Sanktionierung ihrer Missachtung großzügig absehen. Was aber macht man im Anlassfall, im Konfliktfall? Ohne klare Regeln gibt es dann wenig Möglichkeiten.

Soziale Kontakte statt am Handy spielen

Daher halte ich eine klare Hausordnung, die vorsieht, dass das Handy ohne konkrete Erlaubnis zur Nutzung abgedreht und weggeräumt sein muss, für dringend notwendig.

Zusätzlich sprechen auch pädagogische Gründe für ein Handyverbot bzw. nur temporäre Nutzungserlaubnis sei es aus privaten Gründen oder für den Unterricht: Konzentration auf den Unterricht, Kommunikation mit den Mitschülern in der Pause, statt am Handy zu spielen oder zu surfen, und vieles mehr.

Zum Abschluss: Auf TikTok, YouTube und ähnlichen Kanälen werden leider viel zu oft für Kinder völlig ungeeignete Inhalte angesehen, zumindest die Schule sollte daher ein von diesen Kanälen freier Raum sein. Ausnahme: Gemeinsam und kontrolliert von einer Lehrperson. Das kann nur mit einem Handyverbot abgesichert werden.

INFO

Christian Klar (61) ist Schuldirektor in Wien

– Lehrer in verschiedenen Schulen
(Hauptschule, jüdische Privatmittelschule, Polytechnische Schule, Pädagogische Hochschule)

– Seit elf Jahren Schulleiter einer öffentlichen Wiener Mittelschule („Brennpunktschule“)