Handel ist über Testpflicht nicht erfreut

Die Regierung macht einen neuerlichen Anlauf zur Umsetzung der an der Bundesrats-Blockade gescheiterten Umsetzung für wöchentliche Berufsgruppen-und Zutrittstests im Handel. Es werden derzeit Gespräche geführt, inwieweit ein Vorziehen von Teilen des (im Bundesrat) blockierten Gesetzespakets durch eine Beschlussfassung im Parlament noch im April möglich sein kann, hieß es am Montag aus dem Gesundheitsressort zur APA.

Gegenstand der Verhandlungen sind insbesondere die Berufstestungen sowie die Zutrittstests für Kunden. Im Gespräch waren zuletzt verpflichtende Tests für Kunden auch abseits der körpernahen Dienstleister; Ausnahmen waren nur für die Grundversorger (wie Lebensmittelhandel oder Apotheken) angedacht.

Sozialpartner sprechen sich weiterhin gegen die Zutrittstests aus

Die Sozialpartner im österreichischen Handel bekräftigen ihr striktes Nein zu Eintrittstests im stationären Handel. In einem gemeinsamen offenen Brief von Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft gpa, und Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), betonen die beiden wie folgt:
Sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten im Handel haben bisher alle gesetzten Maßnahmen mitgetragen und unterstützt, um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Das Tragen von FFP2-Masken sowie die Erweiterung der 10 m²- auf 20 m² pro Kunde waren die Verschärfungen der jüngsten Vergangenheit. Diese stellen jetzt schon große Herausforderungen und eine zusätzliche Belastung in der Praxis dar. Jedoch konnte schon dadurch ein hohes Maß an Sicherheit in Bezug auf die Infektionsgefahr erreicht werden.

– Eintrittstests im Handel wären eine Hürde für Konsumenten, welche Impulskäufe verhindern. Der Handel würde daher massive wirtschaftliche Einbußen erleiden. Dadurch wären auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet.

– Welche finanziellen Abgeltungen werden die betroffenen Betriebe erhalten?
Das Problem der Sortimentsabgrenzung würde sich verschärfen. Im Lebensmittel- und Drogeriewarenhandel können Sortimente ohne Eintrittstest erworben werden, für welche es, nach dem diskutierten Vorschlag, im Fachhandel eines Eintrittstests bedarf. Dies würde die ohnehin schon bestehende Ungleichbehandlung zwischen den Handelsbranchen sowie die bereits jetzt bestehende Wettbewerbsverzerrung massiv verstärken.

– Die Konsumenten werden weiter verstärkt auf den Einkauf im Online-Handel setzen. Diese Umsätze werden zu Lasten des stationären Handels gehen und somit Unternehmen wie Arbeitsplätze gefährden. Welche Pläne gibt es, um den ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu begegnen?

– Im stationären Einzelhandel herrschen Kundenfrequenzen, die eine Eintrittskontrolle in der Praxis unmöglich machen. Sollten Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter für die Kontrollen zuständig sein?

Zudem wurde betont, dass zahlreiche offene Fragen, wie etwa jene der Kontrollen, längst nicht geklärt sind. Man würde aber mit der Expertise gerne zur Verfügung stehen.

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht ist ebenfalls wieder im Gespräch

Auch die bereits diskutierte generelle Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf Innenräume (konkret am Arbeitsplatz) wird nun wieder verhandelt. Die aktuell gültige Regelung sieht vor, dass an Arbeitsorten zumindest eine MNS-Maske getragen werden muss (sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen nicht minimiert werden kann). Nur für bestimmte Berufsgruppen (u.a. Lehrer oder Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt) ist zusätzlich entweder ein negativer Corona-Test oder das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben, hier könnte eine generelle Pflicht kommen. Teile der Opposition und der Wirtschaft lehnten Test- und FFP2-Pflicht freilich zuletzt teils vehement ab.

Minister Anschober kündigte neuen Anlauf bereits an

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte bereits vorige Woche – nach der Komplett-Blockade der Novelle des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes im Bundesrat durch die Opposition (in der die Testungen enthalten waren) – angekündigt, für die Tests einen neuerlichen Anlauf nehmen zu wollen. Die Opposition stimmte damals mit ihrer Bundesrats-Mehrheit dagegen und blockierte die Novelle damit um acht Wochen. Der Grund dafür waren andere, sehr umstrittene Teile des Pakets – etwa dass künftig schon ein Zusammentreffen mit mehr als vier Personen als Veranstaltung klassifiziert werden kann, oder auch der “Grüne Pass”. (APA/red)