Kopftuchverbot: Sozialistische Lehrer schießen gegen Bundesregierung!
Der Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot in Schulen für Kinder unter 14 Jahren befindet sich bis Donnerstag, 23.10. in der Begutachtungsphase. Ab dem Sommersemester 2026 soll die Regelung schließlich in Kraft treten. Heftige Kritik gibt es von den Sozialdemokratischen Lehrenden.
Das Thema Kopftuchverbot hätte im Hinblick auf neue Gesetzgebungen nicht an oberster Stelle stehen dürfen: “Die sich aus dem Gesetzesvorhaben ergebenden zusätzlichen Aufgaben widersprechen dem seit zwei Jahren laufenden Prozess, Schulen zu entlasten. Bundesminister Wiederkehr wäre daher gut beraten, die vielen brennenden Probleme der Schulen in der Initiative Freiraum Schule diskutieren und priorisieren zu lassen.”
Viel dringlicher seien Thematiken wie “Verdummung” aufgrund digitaler Medien, zuckerhaltige Lebensmittel, die für Kinder gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen, die verfrühte schulische Trennung ab dem zehnten Lebensjahr sowie die Abmeldung von vorwiegend muslimischen Mädchen vom Schwimm- oder Sportunterricht und anderen Schulveranstaltungen.
Langer vierstufiger Prozess
Weiters befürchtet die SLÖ, dass der Mehraufwand infolge des neuen Gesetzentschlusses auf Lasten der Schulen fällt, von den Gesetzgebern fehlt benötigte Hilfe bei der Umsetzung. So etwa stünden Dolmetscher, die in manchen Fällen zur Kommunikation mit Eltern benötigt werden, nicht zur Verfügung.
“Parallel zu diesem Gesetzesentwurf hat das Bundesministerium für Bildung seine Initiative „Freiraum Schule“ gestartet. Diese trägt den Untertitel Initiative für mehr Freiheit und weniger Bürokratie in unseren Schulen. Mit dem Kopftuchverbot soll nun in den Schulen ein vierstufiger Prozess implementiert werden, bevor der Gesetzgeber Verwaltungsstrafen vorsieht”, heißt es im Statement.
Der Entwurf sieht vor, dass zuerst das Gespräch mit der betroffenen Schülerin gesucht wird, ehe die Eltern eingeladen werden. Sollte das Kind weiterhin Kopftuch tragen, dann müssen Schulen die Bundesdirektion und Jugendhilfe kontaktieren. Zuletzt stehen Verwaltungsstrafen in Höhe von 150 bis 1000 Euro im Raum.
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