Im 29-seitigen Strafantrag nennt die Staatsanwaltschaft zwei Tatverdächtige: Den früheren Vizekanzler und einen Betreiber einer Wiener Privatklinik. Heinz-Christian Strache werden von der Justiz Vergehen nach § 302 (Bestechlichkeit) und nach § 304 (pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts) vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen dem Ex-FPÖ-Chef bis zu zehn Jahre Haft – eine Ausschöpfung dieses Strafmaßes ist jedoch absolut unwahrscheinlich.

Für den Privatklinik-Betreiber kann dieser Fall ebenfalls unangenehm werden: Auch ihm würden für das mutmaßliche Vergehen der Anstiftung zum Amtsmissbrauch bis zu drei Jahre Haft drohen.

Haftstrafen – oder eine Blamage für die Staatsanwaltschaft?

Auch in diesem Fall soll ein SMS eine große Bedeutung für die Ermittlungen der Justiz haben: Heinz-Christian Strache hätte in einem Chat den Parteispender gefragt, was denn für Gesetz “gebraucht” werde. Die Staatsanwaltschaft zieht daraus den Schluss, dass für eine Parteispende eine konkrete gesetzliche Neuregelung für Betreiber von Privatkliniken geschaffen werden sollten.

Der Besitzer dieser Privatkliniken, der kein Hehl daraus machen will, einmal 10.000 Euro an die FPÖ gespendet zu haben sagt dazu: Die Argumentation der Justiz sei “Schwachsinn” – er hätte ganz offen und absolut legal gespendet, er hätte dafür auch keine Gegenleistung erhalten.

Für die Staatsanwaltschaft ist der Ausgang dieses ersten Prozesses in der Serie der Prikraf/Casag-Ermittlungen enorm wichtig: Nur wenn sie hier tatsächlich Fakten und eindeutige Beweise vorlegen kann, die dann zu einer Verurteilung führen könnten, wird die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der politisch beeinflussten Vorgangsweise abschwächen können.

Strache selbst meldete sich am Donnerstag via sozialen Medien zu Wort. Er rechne mit einem Freispruch, bat allerdings um Verständnis dafür, dass er sich derzeit nicht äußern will.

Erste Anklage gegen Strache: Erwarten Sie eine Verurteilung?