Weil er wegen der Vorlage eines gefälschten Impfausweises fristlos gekündigt wurde, stellte sich ein Küchenfachberater dem Düsseldorfer Arbeitsgericht vor. Dieses entschied aber, dass der Angestellte seine fristlose Kündigung zu Recht bekam. Damit ist er kein Einzelfall. Auch Prominente mussten mit Konsequenzen leben, weil sie gefälschte Impfnachweise vorgelegt haben, wie Werder Bremens Fußballtrainer Markus Anfang.

Kündigung aus “wichtigem Grund“

Die Arbeitsrichter in Düsseldorf haben nun entschieden, dass Arbeitnehmer, die einen gefälschten Impfausweis vorlegen, grundsätzlich aus “wichtigem Grund“ fristlos gekündigt werden können. Begründet hat dies das Gericht mit einer Verletzung des Vertrauensverhältnisses. Das Verhalten lege ein „hohes Maß an krimineller Energie an den Tag, welches das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig stört“, so das Urteil des Gerichts. Eine Abmahnung ist demzufolge nicht nötig.

Auch Kollegen betroffen

Nach dem konkreten Fall des Küchenberaters wurden auch die Impfausweise seiner Kollegen überprüft. Verblüffenderweise hatten diese identische Impfchargen im Ausweis. Hintergrund des Streits war das Inkrafttreten der 3G Regel am Arbeitsplatz, am 24. November 2021, die besagt, dass Arbeitnehmer geimpft oder genesen sein müssen, bzw. einen negativen Test vorzuweisen haben.

Der Kläger hatte am Tag bevor die Regel durchgesetzt wurde angegeben, sich nicht impfen lassen zu wollen. Nur einen Tag später legte er dem Dienstgeber eine Kopie seines Impfausweis vor, der eine zweifache Impfung gegen das Coronavirus zu entnehmen war. Der aufmerksame Arbeitgeber konfrontierte den Angestellten mit der Ähnlichkeit der Impfchargen in seinem Ausweis, zu denen eines Kollegen, woraufhin dieser die Fälschung einräumte. Die unmittelbare Folge war eine fristlose Kündigung seines Dienstverhältnisses.  

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