Dabei soll er angegeben haben, Teilnehmer der Veranstaltung mit einem Auto überfahren beziehungsweise diese mit Messern attackieren zu wollen, wie eine gemeinsame Recherche von “Puls 24”, des “Standard” und der APA ergab. In den Ermittlungen gegen den 15-jährigen Wiener und das 18- und 20-jährige Brüderpaar aus St. Pölten ist das der erste konkrete Hinweis auf einen geplanten Anschlag. Bisher wurde auf den Handys der drei IS-Propaganda gefunden, der Jüngste soll diese auch selbst angefertigt haben, einen “Terror-Kanal” gegründet und mehrere Bombenbau-Anleitungen besessen haben.

Über verschiedene Social-Media-Plattformen soll der im Ausland aufhältige mutmaßliche Islamist, dessen Mobiltelefon nun weitere Details ans Licht brachte, Kontakt zu dem St. Pöltner Brüderpaar gehabt haben. Im Frühjahr 2023 soll dann eine Kommunikation mit dem ausländischen mutmaßlichen Jihadisten über einen geplanten Anschlag in Wien, genauer bei einer “gay parade” stattgefunden haben.

Radikalisierung scheint bewiesen

Der 18-jährige Bruder chattete zumindest mit zwei mutmaßlichen IS-Unterstützern außerhalb Österreichs, wobei Anschlagspläne auf die Wiener “Pride-Parade” thematisiert wurden und er in Aussicht stellte, in Tschechien eine “AK-47” und ein großes Messer für einen Terroranschlag zu erwerben. Dabei soll ihn sein älterer Bruder “zumindest psychisch unterstützt” haben.

In einem Bericht der Deradikalisierungsstelle “Derad” von Mitte Oktober heißt es, die Brüder seien “bemüht, alles richtig zu machen”. Beim jüngeren der beiden konnte “eine echte Radikalisierung im Sinne verfestigter extremistischer Ansichten oder Verhaltensmuster anhand bisheriger Gespräche nicht festgestellt werden”.

Aber auch zu dem zum Zeitpunkt der Wiener Pride-Parade erst 14-Jährigen fanden die Ermittler auf dem Handy einiges, was auf eine Radikalisierung des jungen Mannes hindeutet. So soll er terrorismusförderndes Propaganda-Material erstellt und bearbeitet haben, in einer Chatgruppe Fundraising für Waffenkäufe für den Islamischen Staat der Provinz Khorasan (ISKP) betrieben haben und angegeben haben, sich dem ISKP in Afghanistan anschließen zu wollen, sobald er die Volljährigkeit erreicht habe.