Wer bislang keine GIS bezahlt hat, bekommt bereits seit Wochen die Aufforderung, seine Anmeldung zur Haushaltsabgabe bekanntzugeben. Darauf muss erst einmal nicht reagiert werden, wie eine Gruppe von Anwälten informiert. Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will, für den bietet auch die MFG Vorlagen an. HIER wurden dafür Aufklärung und eine Vorgehensweise inklusive Musterschreiben für ein Auskunftsbegehren nach der DSGVO sowie eine Datenschutzbeschwerde ausgearbeitet.

Die OBS erst einmal beschäftigen

Der erste Schritt, Widerstand zu leisten ist ein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Damit wird die OBS (“ORF Beitrags Service”, Nachfolge der GIS) aufgefordert mitzuteilen, welche Daten sie von den Bürgern hat und zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden. Die OBS ist verpflichtet, zu antworten – und damit dann erst einmal beschäftigt.

Mit diesem Schreiben können Sie reagieren

Nächster Schritt: Verfassungsgericht

Weiters kann auch beantragt werden, dass die Zahlungspflicht per Bescheid festgesetzt wird. Der Bescheid ist ein Rechtsakt einer Verwaltungsbehörde, der an eine bestimmte Person ergeht und etwas rechtsverbindlich festlegt. Gegen einen solchen Bescheid können Sie Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erheben, so die Anwälte, die auch von der Partei MFG unterstützt werden. Diese Beschwerden sollen der beste Start sein, um das ORF-Beitragsgesetz selbst anzufechten.
Wenn das BVwG gegen den Beschwerdeführer und für den ORF-Beitrag entscheidet, kann gegen diese Entscheidung im nächsten Schritt beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde erhoben werden.

Das Ziel einer solchen Beschwerde wäre, den Verfassungsgerichtshof dazu zu bringen, den ORF-Beitrag für verfassungswidrig zu erklären. Schließlich greift er in das Eigentum jedes Bürgers ein – um ein Medium zu finanzieren, das für die Allgemeinheit wenig Wert birgt, wenn es weder objektiv noch ausgewogen berichtet.

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