Am 3. September wurde Bundeskanzler Sebastian Kurz erstmals von einem Richter am Landesgericht Wien einvernommen. Es geht um seine vermeintliche Falschaussage vor dem “Ibiza”-U-Ausschuss, deretwegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mittlerweile gegen ihn ermittelt. Neben dem Richter war auch ein Vertreter der WKStA – Gregor Adamovic – anwesend. Werner Suppan war als Anwalt von Kurz dabei.

Kurz: Froh, zu falschen Vorwürfen Stellung zu nehmen

Kurz zeigt sich in einer ersten Stellungnahmen zufrieden: “Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen”, zitiert ihn die “Presse”. “Dabei konnte ich ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, oder wie ein ‘Na’ auf ein ‘Nie’ zu werten sei, beziehungsweise auf Unterschiede in der Formulierung ‘eingebunden im Sinne von informiert’ und ‘eingebunden im Sinne von involviert’ Stellung nehmen und damit die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften”, unterstreicht Kurz.

In einem schriftlichen Statement hält der Bundeskanzler darüber hinaus fest, dass “die Aussagen als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss (…) meinem damaligen Wissens- und Erinnerungsstand entsprachen”. Er betont weiters, dass er nicht die Absicht hatte, eine falsche Aussage zu machen. Ob das die Staatsanwaltschaft nachweisen kann, ist entscheidend für die Frage, ob es im Falle eines möglichen Prozesses zu einer Verurteilung kommt.

Kurz war im U-Ausschuss zum Bestellungsvorgang von Thomas Schmid zum Öbag-Chef befragt worden. Er habe das Gefühl, dass seine Antwort vom NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstetter verdreht worden sei, erklärt Kurz in seiner Stellungnahme. Nicht der Bestellvorgang an sich ist Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern inwieweit Kurz dabei eingebunden war und ob seine Aussage diesen Sachverhalt korrekt wiedergibt.