
Kurz will Immunität aufheben lassen: Ermittlungen dauern mindestens bis 2022!
Nachdem Sebastian Kurz (ÖVP) als Bundeskanzler zurückgetreten ist, stellt sich die Frage, wie lange die Ermittlungen wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit gegen den Ex-Kanzler und neun weitere Beschuldigte dauern könnten, bis die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entweder Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Einige auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte Rechtsanwälte sind davon überzeugt, dass die Ermittlungen sich jedenfalls bis 2022 erstrecken werden.
“Ich gehe davon aus, dass in einem Jahr entschieden ist, ob Anklage erhoben wird oder nicht”, meinte der auf White Collar fokussierte Wiener Rechtsanwalt Volkert Sackmann am Samstagabend gegenüber APA. Sackmann war bis 2016 selbst Staatsanwalt und zuletzt Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien. Über Sackmanns Schreibtisch wanderten unter anderem die Anklagen gegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Alfons Mensdorff-Pouilly (Blaulichtfunk-Prozess, Tetron-Prozess) sowie die Telekom- und OeBS-Anklagen.
Auch Lukas Kollmann, der ebenfalls im Immofinanz-Verfahren und in zahlreichen weiteren prominenten Wirtschaftsstrafsachen tätig war bzw. ist, hält es für unwahrscheinlich, dass die Ermittlungen in einigen wenigen Monaten abgeschlossen sein werden. Wie lange die WKStA brauchen wird, hänge auch davon ab, “wie viele Unterlagen bei den jüngsten Hausdurchsuchungen mitgenommen wurden”, sagte Kollmann. Diese müssten jetzt einmal ausgewertet werden. Mit dem Ende der Ermittlungen rechnet Kollmann “voraussichtlich im nächsten Jahr.”
Kurz will seine Immunität aufheben lassen
Manfred Ainedter, der den in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vertritt, hat in diese Funktion ein jahrelanges Ermittlungsverfahren erlebt. Bezogen auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Kurz & Co stellte Ainedter im Gespräch mit der APA fest: “Ich denke schon, dass die WKStA aufgrund der Prominenz dieser Verdächtigen beschleunigt ermitteln wird.” Es werde aber “sicher noch einige Zeit” dauern: “Es müssen sicher auch noch eine Fülle von Zeugen vernommen werden.” Auch Ainedter, der als Präsident der Vereinigung Österreichischer StrafverteidgerInnen vorsteht, ist überzeugt, dass für Kurz und die Mitbeschuldigten frühestens 2022 feststehen wird, ob sie im Zusammenhang mit der von der WKStA vermuteten Inseraten-Korruption, die über Scheinrechnungen übers Finanzministerium abgewickelt und damit mit Steuergeldern finanziert worden sein soll, zur Anklage gebracht werden oder nicht.
Die Rechtsmeinung der Experten setzt voraus, dass Kurz, der nun den ÖVP-Klub im Parlament leiten will, nicht auf seine parlamentarische Immunität pocht. Solange er nicht um Aufhebung seiner Immunität ansucht – was er laut ÖVP vor hat – , ruhen sämtliche gegen ihn gerichteten Ermittlungsschritte, was die Arbeit der WKStA verzögern würde.
Kommentare
Fehlinterpretation? Für Delikte, die vor der Immunstellung begangen worden sind, sollte die Immunität nicht gelten. Ob hier nicht eine Fehlinterpretation der Rechtslage vorliegt.
Vielleicht sollte man mal moralische Integrität und Strafrecht auseinander halten.
Ebenso verwundert mich, dass gewisse vorliegende Fakten, Verhinderung 2er Gesetze zum eigenwohl, niemanden stört.
Man fragt sich schon ob Anstand nicht zur Verpflichtung eines Volksvertreters noetig sind.
Aber manche waehler duerften dies wohl anders sehen, was verwundert.
Allgemein gemeint, quer durch alle Parteien.
Fürwahr, da werden die Scheuklappen angelegt und man sieht nur mehr die Chats als Ergebnisse der Ermittlungen und nicht die strafrechtlich relevanten Ergebnisse, die auch teilweise der Bevölkerung Schaden zugefügt haben.
Will er das? Warum flüchtet er denn dann erswt in die Immunität? Rücjtritt a la Strache war wohl nie Thema, gell.
.. beschleunigte Ermittlung auf Grund der Prominenz des Verdächtigten…
Aha, da wird Chorherr wieder nach hinten gereiht und warten müssen. Dass er damit als ‘nicht prominent’ angesehen wird mag ihn etwas schmerzen.
Ob das der ÖVP das so recht ist? Wie könnte man ihn dann loswerden, falls er angeklagt bzw. verurteilt würde. Und wie auch immer, die laufenden Enthüllungen belasten die einst seriöse Partei.
Einst seriöse Partei? Wann war das?
Wenn ich das richtig verstehe, ist er fortann Abgeordneter zum NR. Auch wenn ihn die ÖVP rauswerfen sollte, wäre er das zumindest bis zum Ende der Legislaturperiode.
“Enthüllungen” sind keine Verurteilungen. So lange jemand nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig in einem Rechtsstaat.
Das war das Ziel der linken Jagdgesellschaft, auch durch laufende Veröffentlichungen von privaten Chats.
Wo bleibt unser Rechtsstaat?
Erinnert an Waldheim Kampagne. Wenn man per Wahlurne nicht obsiegt dann
wird halt zu anderen Mitteln gegriffen.
@fewe Wie sagte einst Kurz in der Causa Strache, “mit jemandem gegen den polizeilich ermittelt wird, kann ich nicht zusammenarbeiten.” Alle sind gleich aber manche sind gleicher.
Solange er nicht angelobt ist, werden auch die Ermittlungen weiter laufen. Er könnte ja zur Angelobung gleich einen Notar mitbringen und notariell auf die Immunität verzichten.
Fellner hat mit der Klage gegen die Republik Österreich Recht. Hoffentlich klagt Kurz dann auch, wegen Verleumdung, Beleidigungen in Sozialen Medien, Schadenersatz etc.