Es war eines der Prestigeprojekte der schwarz-blauen Bundesregierung – das Kopftuchverbot an Volksschulen und Kindergärten.  Nach dem Willen der Länder könnte nun auch der letzte Rest fallen. In ihrem Positionspapier für die laufenden Verhandlungen zur neuen 15a-Vereinbarung schlagen die Länder nun mit Verweis auf das VfGH-Urteil vor, den Passus zum Kopftuchverbot im Kindergarten zu streichen. Jene Vereinbarung regelt die Elementarpädagogik in Österreich.

Salzburg und Tirol schreiten voran

Als Vorreiter für diese Entwicklung gelten Salzburg und Tirol. „Ich werde dieses Kopftuchverbot nicht mehr gesetzlich verankern“, sagte Salzburgs Bildungslandesrätin Andrea Klambauer (NEOS). Auch Salzburgs Nachbarland Tirol hatte das Verbot in der Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz entfernt. Der Beschluss soll im Mai im Tiroler Landtag erfolgen.

Soll das Kopftuchverbot in Kindergärten bleiben?

Nicht alle Länder beteiligt

Allerdings: Bei den Verhandlungen über die 15a-Vereinbarung sollen nicht alle Länder beteiligt werden, was von Klambauer bemängelt wurde. Stattdessen nehmen stellvertretend nur Wien, Niederösterreich und Vorarlberg (als Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz) teil.

Bundes-Grüne auf Seiten der Länder

Auf Seiten des Bundes verhandeln die 15a-Vereinbarung neben dem Bundeskanzleramt das Finanz-, das Familien- und das Bildungsministerium (alle ÖVP). Dort will man am Kopftuchverbot aber festhalten. Beim grünen Koalitionspartner zeigte man sich jedoch verwundert darüber, dass die ÖVP am Kopftuchverbot festhalten möchte. Laut „Krone“ bezeichnen die Grünen das Vorhaben der ÖVP, das Kopftuchverbot zu belassen als „absurd“.