Bei “grob fahrlässigem Verhalten” tritt eine sogenannte Kostenersatzpflicht ein. Das legt seit 2018 das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) fest. Mit anderen Worten: Die Geretteten werden zur Kasse gebeten, wenn sie aus eigenem Verschulden in eine Notsituation geraten sind. So ergeht es einer deutschen Familie.

Die teilweise nur in Shorts bekleideten Wanderer blieben am 7. April im teilweise hüfthohen Schnee stecken und riefen den Notruf. Nun müssen sie für den Einsatz des Polizeihubschraubers “Libelle”, für die Bergrettung und für die Arbeitsstunden der zwei Alpinpolizisten im Hochgebirge aufkommen.

Fahrlässigkeit kann teuer werden

Wanderer hätten sich “immer vor einer Tour über die Route und die Schneelage zu erkundigen und sie haben vorher den Wetterbericht anzuschauen”, zitiert die “Kleine Zeitung” den Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten, Christian Leitgeb. Aber es hänge natürlich immer vom Einzelfall ab.

Im vergangenen Jahr wurde die Kosten insgesamt 22-mal erhoben. 2020 – vermutlich pandemiebedingt – nur elfmal, und 2019 sogar 37-mal.

Halten Sie die Kostenbeteiligung für angemessen?

Bei schönen Wetter bietet der Kärntner Storschitz eine grandiose Aussicht.Alpenverein