
Leichtsinnige Familie muss Bergrettung selbst zahlen
Buchstäblich mehrfach “dumm gelaufen” ist es für eine deutsche Urlaubergruppe: Sie war Anfang April mit einem neun Monate alten Baby und ohne passende Ausrüstung auf dem 1759 Meter hohen Storschitz in Kärnten in Bergnot geraten. Nun muss sie den 3558 Euro teuren Einsatz der Bergwacht bezahlen.
Bei “grob fahrlässigem Verhalten” tritt eine sogenannte Kostenersatzpflicht ein. Das legt seit 2018 das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) fest. Mit anderen Worten: Die Geretteten werden zur Kasse gebeten, wenn sie aus eigenem Verschulden in eine Notsituation geraten sind. So ergeht es einer deutschen Familie.
Die teilweise nur in Shorts bekleideten Wanderer blieben am 7. April im teilweise hüfthohen Schnee stecken und riefen den Notruf. Nun müssen sie für den Einsatz des Polizeihubschraubers “Libelle”, für die Bergrettung und für die Arbeitsstunden der zwei Alpinpolizisten im Hochgebirge aufkommen.
Fahrlässigkeit kann teuer werden
Wanderer hätten sich “immer vor einer Tour über die Route und die Schneelage zu erkundigen und sie haben vorher den Wetterbericht anzuschauen”, zitiert die “Kleine Zeitung” den Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten, Christian Leitgeb. Aber es hänge natürlich immer vom Einzelfall ab.
Im vergangenen Jahr wurde die Kosten insgesamt 22-mal erhoben. 2020 – vermutlich pandemiebedingt – nur elfmal, und 2019 sogar 37-mal.
Kommentare
1982 fuhr eine Kollegin mit ihrem Mann und einem befreundeten Ehepaar nach St. Moritz zum Schifahren. Einer verletzte sich schwer und der Schweizer Rettungsdienst fragte, ob er sich die Heli-Rettung leisten kann, ansonsten wird er mit dem Kajak ins Tal gebracht. Sportunfälle sollten durch eigene Versicherung abgedeckt werden.
illegale Zuwanderer/Migranten die vom Bundesheer/Polizei an der Grenze aufgegriffen werden, müssen die den Einsatz auch selber finanzieren? Natürlich nicht, denn das sind ja Flüchtlinge… Zuwanderer/Migranten nennt man heutzutage politisch korrekt Flüchtlinge.
Absolut richtig was Sie hier sagen 👏🏼👏🏼
Die tollen Bereicherungen fürs Land sind NATÜRLICH wie bei allem anderen ausgenommen 🙏🏼🙏🏼🤦🏻
“Bei “grob fahrlässigem Verhalten” tritt eine sogenannte Kostener-satzpflicht ein. Das legt seit 2018 das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) fest. Mit anderen Worten: Die Geretteten werden zur Kasse gebeten, wenn sie aus eigenem Verschulden in eine Notsituation geraten sind.”
Das ist plausibel und sollte eigentlich nicht nur in Fällen von Bergnot, sondern ganz allgemein gelten,
… also z.B. auch in Seenotfällen …
3.500 Euro ist für diese Minderbemittelten eh billig. Ich kenne Fälle, wo es bei der Rettung mittels Hubschrauber um 8.000 Euro geht.
Der Betrag richtet sich im Großen und Ganzen nach den Flugminuten vom Stützpunkt zum Einsatzort und wieder zurück. Pro Minute fallen derzeit ca. 100 Euro an. Dazu kommt beim Notarzthubschrauber noch eine Notarztpauschale von >500 Euro.