Hinrichs wurde dem Gericht zufolge wegen gemeinschaftlicher Nötigung in sieben Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, verurteilt. Außerdem wegen gemeinschaftlich versuchter Nötigung in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Klimaaktivistin stand wegen der Aktionen bereits mehrmals vor Gericht. Zu Jahresbeginn verurteilte sie das Landgericht in Frankfurt am Main zu zwei Monaten Haft auf Bewährung.