In dem am Dienstag eröffneten Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentierte die Alphabet-Tochter, dass die Kartellwächter angeblich wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken des Internetsuchmaschinenbetreibers nicht hinreichend bewiesen hätten. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Google 2017 zu einer Zahlung von 2,42 Milliarden Euro verdonnert. Vor zwei Jahren wies das Europäische Gericht (EuG) die Klage dagegen ab. Insgesamt musste Google im vergangenen Jahrzehnt in Europa wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens 8,25 Milliarden Euro zahlen. Darüber hinaus droht dem US-Konzern eine Zerschlagung auf Anweisung der EU.

"Jede unterschiedliche Behandlung würde den Wettbewerb untergraben"

Eine Ungleichbehandlung von Konkurrenten sei nicht gleichbedeutend mit Wettbewerbsbehinderung, sagte Google-Anwalt Thomas Graf im aktuellen EuGH-Prozess. “Unternehmen konkurrieren nicht, indem sie ihre Konkurrenten gleich behandeln. Jede unterschiedliche Behandlung würde den Wettbewerb untergraben.”