
exxpress-Spezial zu Allerheiligen: Testament richtig aufsetzen – so vermeiden Sie Streit ums Erbe
Ein Testament bietet Sicherheit, doch nur mit richtiger Vorbereitung lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden, erklärt Mag. Mathias Burger im exxpress-Spezial zu Allerheiligen. Viele sind sich der rechtlichen Tücken nicht bewusst.
Im exxpress-Spezial zur Themenwoche Allerheiligen erläutert Anwalt Mag. Mathias Burger die entscheidende Rolle eines Testaments und die häufigen Fallstricke. „Müssen tut es niemand“, betont Burger, doch empfiehlt er, frühzeitig Regelungen zu treffen: „Die Hinterbliebenen wissen dann genau, wer was bekommt.“
Burger warnt jedoch vor möglichen Streitpunkten, die selbst ein Testament nicht immer verhindern kann. Besonders problematisch seien formale Fehler, wenn etwa handschriftliche Testamente angezweifelt werden oder Unterschriften fehlen. „Die sicherste Variante ist, ein Testament bei einem Notar oder Anwalt aufzusetzen“, rät Burger.
Tipp zum digitalen Erbe
Ein besonderer Tipp betrifft das digitale Erbe. „Ich empfehle, alle Passwörter auf ein eigenes Dokument zu schreiben und dieses beim Notar zu hinterlegen“, so Burger. Er warnt davor, diese Informationen direkt im Testament zu vermerken, da es an mögliche Erben weitergegeben wird. „Am besten legt man das separat an und bestimmt genau, wer Zugang erhalten soll.“
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Kommentare
Wer auf dem Sterbebett was übrig hat hat zu viel gearbeitet und zu wenig gelebt.
Deswegen alles zu Lebzeiten verteilen. Dann hat man wenn man will auch alles in der Hand… Teure Immobilien werden nachher eh verkauft also kann man es auch vorher machen….
Und vor allem muss man es richtig teuer krachen lassen….
ein Erbe tut es sowieso….
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Man denkt oft, ein Notar setzt ein Testament auf so das man das Testement nicht anfechten kann. Im gegesatz dazu – Rechtsanwälte bauen Klauseln ein die anfechtbar sind. Daraus macht man wieder ein Geschäft. Ich schreibe das “ohne Gewähr “
Besser das Vermögen selbst verbrauchen, so lange man noch lebt.
Besser das Vermögen verjubeln, so lange man noch lebt.
Nur zum Nachdenken, auch ein Testament bietet keinen Schutz vor Anfechtung. Wer schon eine Verlassenschaft erlebt hat wo es mehrere Erbberechtigte gibt, weiß, dass es da immer Unzufriedene gibt.