Nach Attacke auf Spaßvogel Oli Pocher: Prügel-Rapper Rapper Fat Comedy vor Gericht
Geht der Prügel-Rapper jetzt ko? Zwei Jahre nach seiner Attacke auf Oliver Pocher am Rande eines Boxkampfs beginnt am Freitag ein Strafprozess gegen Fat Comedy. Der Comedian ist laut Gerichtssprecher Nebenkläger und als Zeuge geladen. Dem Rapper wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll Pocher im März 2022 bei einem Boxkampf ins Gesicht geschlagen und unter anderem eine Ohrschädigung und Höreinschränkungen ausgelöst haben.
Auf Videos ist zu sehen, wie Fat Comedy (25) bei einem Boxkampf in der Westfalenhalle in Dortmund Ober-Spaßvogel Oli Pocher (46) ohne Warnung ins Gesicht schlägt. Ein Gerichtssprecher sagte, Pocher sei als einziger Zeuge vorgesehen. Sollten sich in der Verhandlung nicht neue Ermittlungsansätze ergeben oder eine weitere Beweismittel-Erhebung als erforderlich angesehen werden, könne am Freitag ein Urteil erfolgen. Es werde auch um die Frage gehen, wer das Video angefertigt habe, das lange im Netz kursierte. Der Rapper hatte die Aufnahmen im Internet verbreitet und kommentiert.
Sein Anwalt Burkhard Benecken aus Marl sagte, sein Mandant bereue den Angriff, habe bereits freiwillig 2000 Euro Schmerzensgeld an Pocher gezahlt und sich in einem Anwaltsschreiben bei ihm entschuldigt. Entsprechend wolle er sich auch am Freitag öffentlich im Gerichtssaal äußern. “Er distanziert sich von der Ohrfeige” und sehe ein, dass er völlig falsch gehandelt habe. Den Angriff habe er nicht geplant. Sein Mandant sei in seiner Jugend wegen seiner damals enormen Körperfülle oft gemobbt worden – und er habe Pocher als jemanden gesehen, “der andere niedermacht”. So sei es zu der spontanen Tat gekommen.
In einem Zivilprozess war der Rapper im Juli 2023 vom Landgericht Frankfurt zu 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung verurteilt worden. Sein Düsseldorfer Anwalt in dem Zivilverfahren hatte Berufung eingelegt. Der Fall liegt Benecken zufolge beim Oberlandesgericht. Pocher hatte in seiner Zivilklage 10.000 Euro Schmerzensgeld und 90.000 Euro für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlangt.
“Wir wollen die Strafsache nach Möglichkeit am Freitag abschließen”, schilderte Benecken. Bei einfacher Körperverletzung halte er eine Geldstrafe für realistisch, die sein Mandat auch akzeptieren werde, sofern es nicht zu einer “sehr ungewöhnlich hohen Strafe” komme.
Kommentare