Ab dieser Temperatur würden Betriebe eine Sondergenehmigung zum Arbeiten benötigen. Ab 30 Grad hätten die Mitarbeiter ein Recht auf Ventilatoren, ab 26 Grad zusätzlich ein Recht auf ausreichend Wasser und Sonnenschutz sowie zehn Minuten Pause pro Stunde zusätzlich. “Sobald die Außentemperatur über 26 Grad steigt, muss der Arbeitgeber zu Temperaturmessungen verpflichtet sein”, zitierte der “Spiegel” weiter aus dem Konzept. Liege keine Messung der Temperatur am Arbeitsplatz vor, sei die Außentemperatur entscheidend.

“Hitze muss beim Arbeitsschutz genauso ernst genommen werden wie die Qualität des Bildschirms oder das Recht auf Pausen”, sagte Linken-Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler dem Magazin. Da alle Klimaschutzmaßnahmen darauf abzielten, die Erwärmung zu begrenzen, aber nicht den bereits vorangeschrittenen Klimawandel zurückzudrehen, sei eine Anpassung der Arbeitsstättenverordnung nötig.