Das Video von der Aktion des Lkw-Fahrers schlug hohe Wellen im Internet – der eXXpress berichtete. Darauf zu sehen ist, wie der Lenker, der mit Gasflaschen am Weg in ein Spital war, wutentbrannt einen Blockierer der “Letzten Generation” von der Fahrbahn riss. Währenddessen setzte sich ein weiterer Aktivist unmittelbar vor den Vorderreifen des Lkw. Der Chauffeur stieg ein, gab Gas und schob den Klima-Kleber ein paar Meter nach vorne. Verletzt wurde dabei laut Polizei niemand, der Klima-Chaot stand auf und ging, der Lkw fuhr weiter.

Doch jetzt bekam der Lenker die Quittung von der Staatsanwaltschaft in Stralsund (D): wegen versuchter Körperverletzung, vorsätzlich gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über mehrere tausend Euro (90 Tagessätze) und entzog dem Berufskraftfahrer für ein Jahr den Führerschein.

Blockade: Kein gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr?

Natürlich kann der Lkw-Fahrer gegen den ergangenen Strafbefehl Einspruch einlegen. In einer Hauptverhandlung vor Gericht würde der Fall noch einmal behandelt. Ob er hiervon Gebrauch macht, ist noch nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft Stralsund führt auch Verfahren gegen einige der Klimakleber. Vorwurf: Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Von einem möglichen Führerscheinentzug wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch die Blockierer war bislang noch keine Rede.